Einrichtung von Anwohnerparkzonen in Enkheim
Zusammenfassung
Der Magistrat wird um Auskunft über die geplante Parkraumbewirtschaftung in Bergen-Enkheim gebeten, um die Parkplatzsituation für Anwohner zu verbessern. Dies ist notwendig, da Pendler aus umliegenden Regionen die Anwohnerparkplätze stark beanspruchen und die Situation für die Anwohner verschärfen.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, ob und für wann eine Parkraumbewirtschaftung, wie sie zuletzt z. B. in der Innenstadt oder Bornheim eingeführt wurde, auch für Bergen-Enkheim vorgesehen ist. Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, wie die sukzessive Erweiterung der Anwohnerparkzonen erfolgt und wann Bergen-Enkheim, das durch den starken Pendlerverkehr stark belastet ist, berücksichtigt wird, bzw. was der Magistrat plant, um die besonders betroffenen Bereiche U-Bahn-Stationen Enkheim und Hessencenter zu entlasten.
Begründung
Anlässlich des Fahrverbots-Urteils des Verwaltungsgerichts Wiesbaden, wurde in den innerstädtischen Bezirken Anwohnerparken und Parkraumbewirtschaftung eingeführt und nun auch auf Bornheim erweitert. Pendler aus der Wetterau und dem Main-Kinzig-Kreis weichen nun verstärkt auf Bergen-Enkheim aus, um anschließend mit dem Bus oder der Bahn in die Innenstadt zu fahren. Sie stellen bevorzugt ihre Fahrzeuge rund um die U-Bahn-Station Enkheim und die Haltestelle Hessencenter ab, da hier kostenloses Parken möglich ist. Dieser Umstand verschärft die schon vorher desolate Parkplatzsituation für die Anwohner noch weiter, so dass hier dringender Handlungsbedarf besteht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Mai 2021OFOF 14/16Einrichtung von Anwohnerparkzonen in EnkheimOrtsbeiratsantrag · SPD
- 1. Juni 2021Sie sind hierVV 28Einrichtung von Anwohnerparkzonen in EnkheimAnfrage
- 3. September 2021Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1623Einrichtung von Anwohnerparkzonen in EnkheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen