Aufstellmöglichkeiten von Trinkbrunnen bzw. öffentlichen Trinkwasserspendern im Frankfurter Westen
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Stellungnahme des Magistrats vom 17.08.2018, ST 1608
Betreff: Aufstellmöglichkeiten von Trinkbrunnen bzw. öffentlichen Trinkwasserspendern im Frankfurter Westen Die Mainova AG betreibt zurzeit 3 öffentliche Trinkbrunnen, davon zwei in der Frankfurter Innenstadt (Liebfrauenstraße, Große Bockenheimer Straße) und einen als Station des Wasser-Lehrpfads im Wasserpark Friedberger Landstraße. Der Bau dieser Trinkbrunnen wurde auf stark frequentierte Bereiche in der Innenstadt fokussiert, um möglichst viele Bürgerinnen und Bürger sowie Besucherinnen und Besucher der Stadt zu erreichen. Im Zuge der Planungen wurde eine Vielzahl von potentiellen Standorten sowohl stadtplanerisch als auch technisch geprüft. Hierzu war ein hoher Abstimmungsbedarf und Austausch mit den städtischen Ämtern notwendig. Die Prüfung hat ergeben, dass nur eine geringe Zahl an Standorten umsetzbar ist. Allgemeine Aussagen zur Umsetzbarkeit sind nicht möglich. Die Machbarkeit muss immer standortspezifisch geprüft werden. Hierzu gehören bauliche Gegebenheiten (Lage der Wasserleitungen, Lage weiterer Leitungen, Abwasserableitung, Straßenoberfläche, Bepflanzung etc.), stadtplanerische Aspekte (Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt) und Genehmigungsfähigkeit (Abstimmung mit dem Amt für Straßenbau und Erschließung). Je nach Standort-Voraussetzungen ergeben sich Baukosten inkl. Trinkbrunnen und Montage von ca. 25.000 bis 35.000 Euro pro Trinkbrunnen. Jährliche Betriebskosten können aufgrund fehlender Erfahrungswerte bisher nur grob geschätzt werden und liegen zwischen 5.000 bis 10.000 Euro pro Trinkbrunnen und Jahr. Derzeit sind seitens Mainova keine weiteren Trinkbrunnen im öffentlichen Raum in Planung, da zunächst Erfahrungen zu Funktion, Akzeptanz, Wartungsanfälligkeit, Beprobungen und damit einhergehende Betriebskosten im laufenden Betrieb mit den bereits umgesetzten Trinkbrunnen gesammelt und anschließend ausgewertet werden müssen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. April 2018OFOF 685/6Aufstellmöglichkeiten von Trinkbrunnen bzw. öffentlichen Trinkwasserspendern im Frankfurter WestenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 8. Mai 2018OMOM 3107Aufstellmöglichkeiten von Trinkbrunnen bzw. öffentlichen Trinkwasserspendern im Frankfurter WestenDirektanregung
- 17. August 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1608Aufstellmöglichkeiten von Trinkbrunnen bzw. öffentlichen Trinkwasserspendern im Frankfurter WestenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab