Bündelung verschiedener Aktivitäten und Maßnahmen zur Förderung der Leipziger Straße I
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Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2014, ST 156
Betreff: Bündelung verschiedener Aktivitäten und Maßnahmen zur Förderung der Leipziger Straße I Als 100%ige Tochtergesellschaft der Stadt Frankfurt am Main ist es das Ziel der Wirtschaftsförderung Frankfurt, Wachstum und Arbeitsplätze in Frankfurt zu schaffen. Die Wirtschaftsförderung bietet aktive Firmenberatung und verfolgt clusterbezogene Ansiedlungsstrategien. Als Beratungs- und Servicestelle für Frankfurter Unternehmen, ausländische Investoren und Existenzgründer unterstützt die Wirtschaftsförderung bei den erforderlichen Schritten bis zur Geschäftseröffnung am Standort Frankfurt am Main. Unabhängig von Unternehmensgröße und Branche bietet die Wirtschaftsförderung schnellen Zugang zu Informationen, Institutionen und Kontakten und unterstützt bei einem reibungslosen Marktzugang. Bezogen auf die Frankfurter Stadtteile und deren Geschäftsstraßen verfolgt die Wirtschaftsförderung insbesondere in der Zusammenarbeit mit den ansässigen Gewerbevereinen und lokalen Interessengemeinschaften der Wirtschaft das Ziel, die kleine und mittelständische Geschäftswelt zu erhalten und sich für ausgewogene, urbane Strukturen in den Stadtteilen einzusetzen. In diesem Sinne werden vor allem Projekte und Ideen unterstützt, die aus dem Kreis der Gewerbetreibenden an die Stadt herangetragen werden. Die Unterstützung erfolgt in Form von Beratung sowie in sehr begrenztem Maße in finanzieller Art. Den Gewerbetreibenden, Vereinen und Interessengemeinschaften steht dafür ein Verantwortlicher für den jeweiligen Stadtteil zur Verfügung. Explizit zum Thema "Künftige Entwicklung der Leipziger Straße" gab es im Januar 2012 einen Gesprächstermin vor Ort - initiiert vom Vorstand des Gewerbevereines Bockenheim Aktiv e.V. - mit dem Wirtschaftsdezernenten der Stadt Frankfurt am Main, Mitgliedern des Ortsbeirates und der Wirtschaftsförderung und der Zielsetzung, ein Maßnahmenpaket zum Wohle der Einkaufslage anzuschieben. Bei einem weiteren Treffen im Juni 2012 im gleichen Kreis wurde beschlossen, die Priorität der Aktivitäten und Maßnahmen auf Verbesserungen zur optischen Aufwertung der Leipziger Straße zu legen. Zielgerichtet und mit finanzieller Unterstützung des Magistrat würde ein Begrünungskonzept am Beispiel der Leipziger Straße als Pilotprojekt auf den Weg gebracht, das dazu beizutragen wird, das Profil der Leipziger Straße zu schärfen. Der Magistrat sieht in der zielgerichteten und professionellen in Szene-Setzung der Leipziger Straße eine Chance, die Attraktivität der Einkaufsstraße zu erhöhen. Somit kann ein Begrünungskonzept als Instrument des Stadtteilmarketings betrachtet werden, das das Potenzial eines verbesserten Einkaufserlebnisses und einer erhöhten Aufenthaltsqualität in sich trägt, was schlussendlich die ansässigen Gewerbetreibenden unterstützt. Die Anregung OM 2472 des Ortsbeirates 2 vom 23.09.2013 "Begrünungskonzept Leipziger Straße" befindet sich zur Prüfung der Realisierung durch die zuständigen Fachämter im Geschäftsgang.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. September 2013OFOF 380/2Bündelung verschiedener Aktivitäten und Maßnahmen zur Förderung der Leipziger StraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, FREIE_WÄHLER
- 23. September 2013VV 821Bündelung verschiedener Aktivitäten und Maßnahmen zur Förderung der Leipziger StraßeAnfrage
- 23. September 2013OMOM 2476Bündelung verschiedener Aktivitäten und Maßnahmen zur Förderung der Leipziger Straße IDirektanregung
- 23. September 2013OMOM 2477Bündelung verschiedener Aktivitäten und Maßnahmen zur Förderung der Leipziger Straße IIDirektanregung
- 24. Januar 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 156Bündelung verschiedener Aktivitäten und Maßnahmen zur Förderung der Leipziger Straße IStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab