Parksituation in der Hohemarkstraße verbessern
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Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Parksituation in der Hohemarkstraße, wo das Halten und Parken aufgrund der engen Straßenverhältnisse unzulässig ist. Der Magistrat kann der Anregung zur Verbesserung der Parksituation nicht entsprechen, da die gesetzlichen Vorgaben dies nicht zulassen.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Hohemarkstraße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 07.05.2026.
- Zugang zur Station „Wiesenau“ aufrechterhalten07.05.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- AZUBI-Wohnen in der Ludwig-Landmann-Straße ermöglichen23.02.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Verwildertes Parkgelände in der Siedlung Wiesenau02.02.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Hohemarkstraße per E-MailStellungnahme des Magistrats
In der Hohemarkstraße, die einen Straßenquerschnitt von unter 5,00 Meter aufweist, ist das Halten und somit auch das Parken gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) unzulässig, da es sich um eine enge Straßenstelle handelt.
Eng ist eine Straßenstelle nach ständiger Rechtsprechung in der Regel dann, wenn der zur Durchfahrt insgesamt freibleibende Raum für ein Fahrzeug höchstzulässiger Breite von 2,55 Meter (vergleiche § 32 Absatz 1 Nummer 1 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)) zuzüglich 0,50 Meter Seitenabstand bei vorsichtiger Fahrweise nicht ausreichen würde. Dabei ist die Gegenfahrbahn mitzurechnen. Dementsprechend müssen haltende Verkehrsteilnehmer:innen grundsätzlich eine Fahrbahnbreite von 3,05 Meter zum gegenüberliegenden Fahrbahnrand freihalten.
Das heißt, Verkehrsteilnehmer:innen begehen einen Verstoß im Sinne der StVO, wenn diese an Straßenstellen halten oder parken, wo die Restbreite der Fahrbahn neben dem abgestellten Kraftfahrzeug weniger als 3,05 Meter beträgt. Verkehrszeichen, die lediglich die gesetzliche Regelung wiedergeben, sind nicht anzuordnen (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur StVO zu den §§ 39 bis 43, Randnummer 2, Satz 1). Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. März 2024OFOF 424/8Parksituation in der Hohemarkstraße verbessernOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 18. April 2024OMOM 5425Parksituation in der Hohemarkstraße verbessernDirektanregung
- 26. August 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 1567Parksituation in der Hohemarkstraße verbessernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab