Schülerbeförderung nur mit Kindersitz
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2019, ST 1562
Betreff: Schülerbeförderung nur mit Kindersitz Die Sicherheit der Schüler/innen ist sehr wichtig und alle vom Magistrat - Stadtschulamt - beauftragten Beförderungsunternehmen werden auf die Sicherheitsstandards hingewiesen. Eine Ausstattung der Fahrzeuge mit Autositzen bzw. die Beförderung von Schüler/innen im Autositz gehört hierbei zum Standard. Das Stadtschulamt wird die Taxivereinigung nochmals auffordern, sich hieran zu halten und alle Fahrzeuge für die Beförderung von Schüler/innen mit Kindersitzen auszustatten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. März 2019OFOF 422/12Schülerbeförderung nur mit KindersitzOrtsbeiratsantrag · CDU
- 29. März 2019OMOM 4514Schülerbeförderung nur mit KindersitzDirektanregung
- 12. August 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 1562Schülerbeförderung nur mit KindersitzStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab