Straßenbeleuchtung in der Burgstraße in Höhe Merianschule und Kindertagesstätte
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Stellungnahme des Magistrats vom 04.11.2009, ST 1560
Betreff:
Straßenbeleuchtung in der Burgstraße in Höhe Merianschule und Kindertagesstätte
Vorläufige Stellungnahme:
Leider kann eine abschließende Stellungnahme noch nicht abgegeben werden, da die erforderlichen Abstimmungen mit den beteiligten Stellen noch nicht abgeschlossen sind.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Juli 2008OFOF 518/3Straßenbeleuchtung in der Burgstraße in Höhe Merianschule und KindertagesstätteOrtsbeiratsantrag · CDU
- 14. August 2008OMOM 2498Straßenbeleuchtung in der Burgstraße in Höhe Merianschule und KindertagesstätteDirektanregung
- 27. Oktober 2008STST 1525Straßenbeleuchtung in der Burgstraße in Höhe Merianschule und KindertagesstätteStellungnahme
- 20. März 2009STST 427Straßenbeleuchtung in der Burgstraße in Höhe Merianschule und KindertagesstätteStellungnahme
- 4. November 2009Sie sind hierSTST 1560Straßenbeleuchtung in der Burgstraße in Höhe Merianschule und KindertagesstätteStellungnahme
- 30. November 2010STST 1572a. Straßenbeleuchtung in der Burgstraße in Höhe Merianschule und Kindertagesstätte b. Kreuzungsbereich Bornheimer Landstraße/Burgstraße/Elkenbachstraße Einführung des ProbebetriebsStellungnahme
- 14. November 2011STST 1204a) Straßenbeleuchtung in der Burgstraße in Höhe Merianschule und Kindertagesstätte b) Kreuzungsbereich Bornheimer Landstraße/Burgstraße/Elkenbachstraße Einführung eines ProbebetriebsStellungnahme
- 2. April 2012Antwort des Magistrats · nach 192 WochenSTST 505a.Straßenbeleuchtung in der Burgstraße in Höhe Merianschule und Kindertagesstätte b. Kreuzungsbereich Bornheimer Landstraße/Burgstraße/Elkenbachstraße Einführung des ProbebetriebsStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab