Straßenbeleuchtung in der Burgstraße in Höhe Merianschule und Kindertagesstätte
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Stellungnahme des Magistrats vom 27.10.2008, ST 1525
Betreff:
Straßenbeleuchtung in der Burgstraße in Höhe Merianschule und Kindertagesstätte
Eine Stellungnahme kann noch nicht abgegeben werden, da die erforderliche Abstimmung mit den beteiligten Stellen in der vorgegebenen Frist noch nicht abschließend erfolgen konnte.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Juli 2008OFOF 518/3Straßenbeleuchtung in der Burgstraße in Höhe Merianschule und KindertagesstätteOrtsbeiratsantrag · CDU
- 14. August 2008OMOM 2498Straßenbeleuchtung in der Burgstraße in Höhe Merianschule und KindertagesstätteDirektanregung
- 27. Oktober 2008Sie sind hierSTST 1525Straßenbeleuchtung in der Burgstraße in Höhe Merianschule und KindertagesstätteStellungnahme
- 20. März 2009STST 427Straßenbeleuchtung in der Burgstraße in Höhe Merianschule und KindertagesstätteStellungnahme
- 4. November 2009STST 1560Straßenbeleuchtung in der Burgstraße in Höhe Merianschule und KindertagesstätteStellungnahme
- 30. November 2010STST 1572a. Straßenbeleuchtung in der Burgstraße in Höhe Merianschule und Kindertagesstätte b. Kreuzungsbereich Bornheimer Landstraße/Burgstraße/Elkenbachstraße Einführung des ProbebetriebsStellungnahme
- 14. November 2011STST 1204a) Straßenbeleuchtung in der Burgstraße in Höhe Merianschule und Kindertagesstätte b) Kreuzungsbereich Bornheimer Landstraße/Burgstraße/Elkenbachstraße Einführung eines ProbebetriebsStellungnahme
- 2. April 2012Antwort des Magistrats · nach 192 WochenSTST 505a.Straßenbeleuchtung in der Burgstraße in Höhe Merianschule und Kindertagesstätte b. Kreuzungsbereich Bornheimer Landstraße/Burgstraße/Elkenbachstraße Einführung des ProbebetriebsStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab