Straßenbeleuchtung in der Burgstraße in Höhe Merianschule und Kindertagesstätte
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Per Ortsbeirat möge beschließen: In der Burgstraße in Höhe der Merianschule und der Kindertagesstätte befinden sich auf der Ostseite des Bürgersteiges die Straßenlaternen und auf der Westseite des Bürgersteiges herrlich gewachsene Bäume. Leider ist der Blätterwald der Bäume so dicht und kommt zudem inzwischen fast einer Pergola gleich, dass das Licht von den Straßenlampen auf der anderen Bürgersteigseite das Trottoir auf der Schul- und Kindertagesstättenseite fast nicht beleuchtet Angesicht der erforderlichen Sicherheit für die kleinen Kinder gerade in den früheren Morgenstunden im Winter ist eine Beleuchtung der Westseite des Bürgersteiges dringend erforderlich. Aus diesem Grund wird der Magistrat aufgefordert, dafür zu sorgen, dass der Weg unmittelbar vor der Kindertagesstätte und der Merianschule in der Burgstraße ausreichend beleuchtet wird. Eventuell kann, wenn eine Änderung der Straßenbeleuchtung nicht oder nur mit hohem Kostenaufwand möglich sein sollte, Strahler an den Gebäuden der Kindertagesstätte und der Schule angebracht werden, die von dem Betreiber der Straßenbeleuchtung finanziert wird.
Inhalt
Antrag vom 28.07.2008, OF 518/3
Betreff:
Straßenbeleuchtung in der Burgstraße in Höhe Merianschule und Kindertagesstätte
Per Ortsbeirat möge beschließen:
In der Burgstraße in Höhe der Merianschule und der Kindertagesstätte befinden sich auf der Ostseite des Bürgersteiges die Straßenlaternen und auf der Westseite des Bürgersteiges herrlich gewachsene Bäume. Leider ist der Blätterwald der Bäume so dicht und kommt zudem inzwischen fast einer Pergola gleich, dass das Licht von den Straßenlampen auf der anderen Bürgersteigseite das Trottoir auf der Schul- und Kindertagesstättenseite fast nicht beleuchtet Angesicht der erforderlichen Sicherheit für die kleinen Kinder gerade in den früheren Morgenstunden im Winter ist eine Beleuchtung der Westseite des Bürgersteiges dringend erforderlich.
Aus diesem Grund wird der Magistrat aufgefordert, dafür zu sorgen, dass der Weg unmittelbar vor der Kindertagesstätte und der Merianschule in der Burgstraße ausreichend beleuchtet wird. Eventuell kann, wenn eine Änderung der Straßenbeleuchtung nicht oder nur mit hohem Kostenaufwand möglich sein sollte, Strahler an den Gebäuden der Kindertagesstätte und der Schule angebracht werden, die von dem Betreiber der Straßenbeleuchtung finanziert wird.
Beratung im Ortsbeirat: 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Juli 2008Sie sind hierOFOF 518/3Straßenbeleuchtung in der Burgstraße in Höhe Merianschule und KindertagesstätteOrtsbeiratsantrag · CDU
- 14. August 2008OMOM 2498Straßenbeleuchtung in der Burgstraße in Höhe Merianschule und KindertagesstätteDirektanregung
- 27. Oktober 2008STST 1525Straßenbeleuchtung in der Burgstraße in Höhe Merianschule und KindertagesstätteStellungnahme
- 20. März 2009STST 427Straßenbeleuchtung in der Burgstraße in Höhe Merianschule und KindertagesstätteStellungnahme
- 4. November 2009STST 1560Straßenbeleuchtung in der Burgstraße in Höhe Merianschule und KindertagesstätteStellungnahme
- 30. November 2010STST 1572a. Straßenbeleuchtung in der Burgstraße in Höhe Merianschule und Kindertagesstätte b. Kreuzungsbereich Bornheimer Landstraße/Burgstraße/Elkenbachstraße Einführung des ProbebetriebsStellungnahme
- 14. November 2011STST 1204a) Straßenbeleuchtung in der Burgstraße in Höhe Merianschule und Kindertagesstätte b) Kreuzungsbereich Bornheimer Landstraße/Burgstraße/Elkenbachstraße Einführung eines ProbebetriebsStellungnahme
- 2. April 2012Antwort des Magistrats · nach 192 WochenSTST 505a.Straßenbeleuchtung in der Burgstraße in Höhe Merianschule und Kindertagesstätte b. Kreuzungsbereich Bornheimer Landstraße/Burgstraße/Elkenbachstraße Einführung des ProbebetriebsStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme