Bewertung des Flora- und Fauna-Gutachtens zum Innovationsviertel
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Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2018, ST 1556
Betreff: Bewertung des Flora- und Fauna-Gutachtens zum Innovationsviertel Zu 1) Die Ergebnisse des Gutachtens schließen eine Bebauung des Gebietes auf Grundlage des im Rahmen des Wettbewerbs ermittelten städtebaulichen Entwurfs nicht aus. Welche Teilbereiche des Gebietes auf Grundlage des Wettbewerbsergebnisses von einer Bebauung freigehalten bzw. erhalten werden, wird der Magistrat im Zuge der Abwägung der öffentlichen und privaten Belange im Rahmen der Fortführung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 880 - Friedberger Landstraße / Südlich Wasserpark - und gemäß der artenschutzrechtlichen Bestimmungen feststellen. Zu 2) Das Bebauungsplanverfahren wird auf Grundlage des Gutachtens fortgeführt. Sollte sich im weiteren Verlauf ergeben, dass vertiefende Untersuchungen erforderlich sind, werden diese erfolgen. Zu 3) Die Kosten für die Ermittlung der Belange Biotop- und Artenschutze im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens werden grundsätzlich durch die Stadt getragen. Zu 4 und 5) Aussagen über Umfang und Ort der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht getroffen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Februar 2018OFOF 427/3Bewertung des Flora- und Fauna-Gutachtens zum InnovationsviertelOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 19. April 2018VV 829Bewertung des Flora- und Fauna-Gutachtens zum InnovationsviertelAnfrage
- 10. August 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 1556Bewertung des Flora- und Fauna-Gutachtens zum InnovationsviertelStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab