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Bewertung des Flora- und Fauna-Gutachtens zum Innovationsviertel

Vorlagentyp: V
23 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Auskunftsersuchen vom 19.04.2018, V 829 entstanden aus Vorlage: OF 427/3 vom 28.02.2018

Betreff: Bewertung des Flora- und Fauna-Gutachtens zum Innovationsviertel Nach der Vorstellung und Erläuterung des Flora- und Faunagutachtens zum Innovationsviertel im Ortsbeirat 3 wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Schließen die Ergebnisse des Gutachtens eine Bebauung des Innovationsviertels in Gänze oder in Teilen aus?
  2. Wenn nein, welcher zusätzliche Aufwand für die Entwicklung des Gebietes wird wegen des Gutachtens erforderlich werden?
  3. Wer trägt den Aufwand, die Stadt oder der Investor?
  4. In welchem Umfang sind Ausgleichsmaßnahmen erforderlich?
  5. Wo werden die Ausgleichsmaßnahmen im Nordend erfolgen? Begründung: Das Gutachten stellt fest, dass es sich um einen schützenswerten Bereich handelt. Die Auswertung zeigt ein starkes Stück Natur, das Lebensraum für viele und zum Teil seltene Tier- und Pflanzenarten bietet. Das Gutachten verweist auf einen hohen Strukturreichtum: "Bemerkenswert ist auch die große Zahl an alten Bäumen" und: "Bemerkenswert ist das große, zusammenhängende Gartengebiet im Norden mit seinem hohen Baumanteil". Selbst wenn in der Bewertung daraus kein absoluter Schutz resultiert, drängt sich die Frage auf, ob dieser Naturraum in der Summe seiner Einzelaspekte nicht doch in Gänze erhalten bleiben soll. Eine Entwicklung und Bebauung des Gebietes wird aber nach der Rechtslage in jedem Fall eine Reihe von Ausgleichsmaßnahmen erforderlich machen. Diese sind so früh wie möglich zu benennen und in den offenen Planungsprozess einzubringen. Ausgleiche, die beispielsweise am Schwanheimer Ufer oder in Fechenheim stattfinden, wären ein ungenügender Ersatz für Flächen, die im stark verdichteten Nordend verloren gehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 28. Februar 2018OFOF 427/3Bewertung des Flora- und Fauna-Gutachtens zum InnovationsviertelOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 19. April 2018Sie sind hier
    VV 829Bewertung des Flora- und Fauna-Gutachtens zum Innovationsviertel
    Anfrage
  3. 10. August 2018Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 1556Bewertung des Flora- und Fauna-Gutachtens zum InnovationsviertelStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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