Zukunft der Gaststätte „Zum Hirsch“ in Oberrad
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2018, ST 152
Betreff: Zukunft der Gaststätte "Zum Hirsch" in Oberrad Zu den Fragen 1 und 2: Der Magistrat setzt sich in der Bauberatung für einen Erhalt der Gaststätte ein, muss hierbei aber die rechtlichen Rahmenbedingungen beachten. Der vom Ortsbeirat angeregte öffentlich-rechtliche Vertrag, in dem als Entgegenkommen für den Erhalt der Gaststätte Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zugesagt werden, ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Eine Befreiung vom Bebauungsplan richtet sich nach den Voraussetzungen des § 31 Abs. 2 des Baugesetzbuchs. Zudem müssen die nachbarlichen Interessen gewürdigt und das Abstandsflächenrecht beachtet werden. Zu Frage 3: Die Ausweisung eines Baumes als Naturdenkmal ist nicht das geeignete Mittel, eine künftige Bebauung oder Umnutzung zu verhindern. Dies verkennt zum einen die Beteiligungsrechte des Grundstückseigentümers im Ausweisungsverfahren und zum anderen die Kriterien, die laut Bundesnaturschutzgesetz anzulegen sind, um die Ausweisung als Naturdenkmal zu rechtfertigen, die im vorliegenden Fall nicht gegeben sind. Zu Frage 4: Der in der Anregung angesprochene § 10 Abs. 1 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes (HDSchG) ist mit der Novellierung des Gesetzes zum 05.12.2016 entfallen. Das neue Denkmalschutzgesetz sieht diesbezüglich keine Regelung mehr vor. Die vom Bürgerverein Oberrad 1981 e.V. dem Denkmalamt zugesandten Unterlagen zur Geschichte der Gaststätte "Zum Hirsch" wurden im Juli dieses Jahres dem nach § 5 Abs. 2 HDSchG für die Nachinventarisation zuständigen Landesamt für Denkmalpflege mit der Bitte um Denkmalwertprüfung weitergeleitet. Dem Landesamt obliegt auch die Eintragung in das Denkmalbuch. Eine Rückmeldung liegt dem Denkmalamt jedoch noch nicht vor.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Oktober 2017OFOF 586/5Zukunft der Gaststätte „Zum Hirsch“ in OberradOrtsbeiratsantrag · SPD
- 3. November 2017OMOM 2321Zukunft der Gaststätte „Zum Hirsch“ in OberradDirektanregung
- 3. November 2017OFOF 631/5Zukunft der Gaststätte Zum Hirsch in OberradOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE, FDP
- 5. Februar 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 152Zukunft der Gaststätte „Zum Hirsch“ in OberradStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab