Zukunft der Gaststätte „Zum Hirsch“ in Oberrad
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Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2321 entstanden aus Vorlage: OF 631/5 vom 03.11.2017
Betreff: Zukunft der Gaststätte "Zum Hirsch" in Oberrad Der Magistrat wird gebeten, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um das historische Gebäude der Gaststätte "Zum Hirsch" samt Gartenlokal in der Offenbacher Landstraße 289 zu erhalten. Zu diesem Zwecke bietet es sich beispielsweise an, 1. in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag den jeweiligen Eigentümer zum Erhalt des Bestandsgebäudes samt Nutzung im Erdgeschoss als Gaststätte zu verpflichten. 2. Im Gegenzug kann die Stadt dem Eigentümer eine Befreiung gemäß § 31 Absatz 2 des Bundesbaugesetzbuchs von den Festsetzungen des Bebauungsplanes SO 22a Nr1 - insbesondere hinsichtlich der Geschossflächenzahl - in Aussicht stellen, um so eine Erweiterung der Bestandsbebauung in zwei- bis dreigeschossiger Bauweise zu ermöglichen. 3. Ferner bietet es sich an, den Kastanienbaum hinter der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 289 zum Naturdenkmal gemäß § 28 Absatz 1 Bundesnaturschutzgesetz zu erklären und 4. gemäß § 10 Absatz 1 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes zu beantragen, das Gebäude auf der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 289 in das Denkmalbuch einzutragen.
Begründung: Die historische Gaststätte "Zum Hirsch" ist ein identitätsstiftender Ort für den Stadtteil Oberrad. Über die bloße Gestalt des 300-jährigen Gebäudes hinaus ist auch die Nutzung als Gaststätte wichtig, um der Stadtgesellschaft und dem Vereinswesen weiterhin als traditioneller Treffpunkt zu dienen. Insoweit ist es wünschenswert, das Bestandsgebäude samt Nutzung zu erhalten. Zu diesem Ensemble gehört auch das rückwärtige Gartenlokal, welches von einem Kastanienbaum geprägt ist. Gleichzeitig hat der Eigentümer ein Interesse an einer wirtschaftlich tragfähigen Nutzung der Liegenschaft. Im Falle eines Neubaus setzt der Bebauungsplan SO 22a Nr1 jedoch zum Süden des Grundstücks der überbaubaren Fläche eine Grenze. Ein Neubau wäre von Gesetzes wegen somit zumindest insoweit von geringeren Ausmaßen als der Bestand. In nördlicher Richtung setzt jedoch die Geschossflächenzahl 1,0 und eventuell die Grundflächenzahl 0,4 der baulichen Ausnutzung Grenzen. Ferner erscheint es als fraglich, ob bei von dem Eigentümer anscheinend gewünschter Wohnbebauung der vorgeschriebene Gewerbeanteil des festgesetzten Mischgebietes nicht unterschritten würde. Um die Interessen des Eigentümers zu ermöglichen, könnten hiervon - mit Ausnahme der südlichen Baugrenze - Befreiungen in Aussicht gestellt werden. So wäre bei Erhalt des Bestandes eine für den Eigentümer günstige Ausnutzung des Grundstücks möglich. Dies kann den Eigentümer dazu veranlassen, sich im Gegenzug vertraglich zu verpflichten, den historischen Bestand zu erhalten. Um für den Fall Vorsorge zu treiben, dass eine einvernehmliche Lösung nicht möglich ist, ist es ratsam, bereits jetzt den Kastanienbaum gemäß § 28 Absatz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes unter Schutz zu stellen sowie - soweit noch nicht geschehen - gemäß § 10 Absatz 1 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes zu beantragen, das Gebäude in das Denkmalbuch einzutragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Oktober 2017OFOF 586/5Zukunft der Gaststätte „Zum Hirsch“ in OberradOrtsbeiratsantrag · SPD
- 3. November 2017Sie sind hierOMOM 2321Zukunft der Gaststätte „Zum Hirsch“ in OberradDirektanregung
- 3. November 2017OFOF 631/5Zukunft der Gaststätte Zum Hirsch in OberradOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE, FDP
- 5. Februar 2018Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 152Zukunft der Gaststätte „Zum Hirsch“ in OberradStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats