Zeitnahes Erstellen einer Satzung für Kindertagespflege
Zusammenfassung
Der Magistrat plant die zeitnahe Erstellung einer Satzung für die Kindertagespflege, um einen Beschluss noch im Jahr 2023 zu ermöglichen. Die neue Satzung soll am 01.01.2024 in Kraft treten und die diskutierten Punkte der Stadtverordnetenversammlung umsetzen.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Das Dezernat Bildung, Immobilien und Neues Bauen hat in Kooperation mit dem Stadtschulamt die überarbeitete Satzung für die Kindertagespflegepersonen fristgerecht in den Magistrat eingebracht, um einen Beschluss noch im Jahr 2023 zu ermöglichen. So hätte die neue Satzung zum 01.01.2024 in Kraft treten können. Die neue Satzung setzt die im Vorfeld diskutierten Punkte gemäß dem Antrag der Stadtverordnetenversammlung um. Zur Prüfung der Rechtskonformität des Satzungsentwurfes für die städtische Kindertagespflege wurde eine externe Stelle mit einer rechtswissenschaftlichen Beurteilung beauftragt. Das Ergebnis der rechtswissenschaftlichen Beurteilung liegt voraussichtlich im August 2024 vor. Im Anschluss wird der Satzungsentwurf erneut vorgelegt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. April 2024OFOF 309/15Zeitnahes Erstellen einer Satzung für KindertagespflegeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 7. Juni 2024OMOM 5593Zeitnahes Erstellen einer Satzung für KindertagespflegeDirektanregung
- 19. August 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1506Zeitnahes Erstellen einer Satzung für KindertagespflegeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab