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Zeitnahes Erstellen einer Satzung für Kindertagespflege

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Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 07.06.2024, OM 5593 entstanden aus Vorlage: OF 309/15 vom 22.04.2024 Betreff: Zeitnahes Erstellen einer Satzung für Kindertagespflege Der Magistrat wird gebeten, umgehend eine kompetente Person mit der zeitnahen Erstellun g einer Kindertagespflegesatzung zu beauftragen. Das Rechtsamt ist bei dieser Tätigkeit heranzuziehen, um spätere Rechtsunklarheiten zu vermeiden. Orientierung kann der/die Beauftragte bei Satzungen anderer Städte/Gemeinden/Landkreise finden. Dies sind u. a.: https://rathaus.darmstadt.de/public/index.php?m=190 https://www.ruesselsheim.de/fileadmin/user_upload/Rues selsheim/Stadt_Menu/Rathaus/Dienstleistungen_A_Z/02_PDFs/_NEU_4_6_Satzung_Kinder tagespflege.pdf https://www.kreis-offenbach.de/Themen/Jugend-Familie/K indertagespflege/Satzung-%C3%BCber-die-Teilnahme-an-der-Kindertagespflege-die-Er hebung-von-Kostenbeitr%C3%A4gen-und-die-Gew%C3%A4hrung-einer-laufenden-Geldleist ung-im-Landkreis-Offenbach-1-September-2023.php?object=tx,2896.3&ModID=6& ;FID=2896.8656.1&NavID=2896.125&La=1 https://www.lkgi.de/wp-content/uploads/2023/06/Kindert agespflegesatzung-1.pdf https://www.bad-homburg.de/stadt/rathaus/stadtrecht-ak tuell/stadtrecht-archiv/dokumente/2022/51-1.1_Kindertagespflegesatzung__Stand_in kl._1.__nderung_-_konsolidierte_Fassung_fuer_Internet_.pdf https://www.schwalm-eder-kreis.de/city_info/display/do kument/show.cfm?region_id=105&id=410572 Weiterhin wird der Magistrat um Beantwortung der folgenden Frage gebeten: Warum kam es zu dieser unnötigen Verzögerung?

Begründung:

Es ist vollkommen unverständlich, dass es dem Magistrat einer Großstadt wie Frankfurt auch nach mehreren Jahren nicht möglich ist, eine tragfähige Satzung für die Kindertagesbetreuung zu erstellen, die für den Jahresbeginn angekündigt war. Damit sind die mit der Tagespflege befassten Personen gegenüber denen in anderen Städten finanziell deutlich schlechter gestellt, weil die zugehörigen Fördergelder nicht abgerufen werden können. Mit dieser Satzung ist es möglich, dass die Tagespflegenden ihre pädagogische Arbeit in der Vorbereitung und weitere Tätigkeiten bezahlt bekommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2024, ST 1506