Kein Abriss des Gebäudes der Dondorf-Druckerei
Zusammenfassung
Der Magistrat hat Gespräche zur Zukunft der Dondorf-Druckerei geführt, um das Max-Planck-Institut für empirische Ästhetik anzusiedeln. Nach der Entscheidung der Max-Planck-Gesellschaft, den Standort nicht weiter zu verfolgen, wird eine Zwischennutzung des Gebäudes durch die Schirn Kunsthalle Frankfurt angestrebt.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
1.+2. Der Magistrat hat bis Anfang 2024 mit dem Land Hessen, der Goethe-Universität, der Max-Planck-Gesellschaft, dem Max-Planck-Institut sowie mit Vertreter:innen aus der Zivilgesellschaft zahlreiche Gespräche zur Zukunft der Dondorf´schen Druckerei geführt mit dem Ziel das Max-Planck-Institut für empirische Ästhetik am Standort des Kulturcampus Bockenheim anzusiedeln. Dabei hat er mit allen Projektbeteiligten in der Diskussion um den Erhalt des Bestandsgebäudes der Dondorf Druckerei eine gemeinsame Lösung gesucht. Dies betraf sowohl bau- und planungsrechtliche sowie nutzerseitige Belange, als auch Belange der Bauherrschaft und umfasst auch Aspekte zum Umgang mit Mehrkosten bei strukturellem Erhalt der Druckerei.
Das Max-Planck-Institut für empirische Ästhetik (MPIEÄ) hat am Mittwoch, den 10. Januar 2024, mitgeteilt, dass die bisherigen Planungen zur Dondorf´schen Druckerei nicht mehr weiterverfolgt werden. Stattdessen soll ein neuer Standort für das Institut in Frankfurt am Main gefunden werden.
Der Magistrat bedauert diese Entscheidung der Max-Planck-Gesellschaft, den Standort nicht weiter zu verfolgen. Er sieht in der Arbeit des MPIEÄ einen wichtigen Beitrag für die Spitzenforschung und wird das MPIEÄ bei der Suche nach einem neuen Standort in Frankfurt unterstützen.
3. Das Land Hessen, die Stadt Frankfurt am Main und die Schirn Kunsthalle Frankfurt streben gemeinsam eine zeitnahe Zwischennutzung des derzeit leerstehenden Gebäudes der Dondorf-Druckerei auf dem Unicampus Bockenheim durch die Schirn Kunsthalle Frankfurt an. Aktuell finalisiert der Magistrat die Finanzierung der Sanierung aus dem städtischen Haushalt.
4. Das zuständige Fachamt hat die Anregung des OBR 02 an das zuständige Landesamt für Denkmalpflege Hessen (LfDH) weitergeleitet.
5. Ein Abbruchantrag wurde nicht gestellt. Ein Abriss des Gebäudes wird nicht weiterverfolgt. Der Magistrat setzt sich dafür ein, dass die Dondorfsche Druckerei Instand gesetzt wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Mai 2023OFOF 664/2Kein Abriss des Gebäudes der Dondorf-DruckereiOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD
- 8. Mai 2023OMOM 3981Kein Abriss des Gebäudes der Dondorf-DruckereiDirektanregung
- 8. Dezember 2023STST 2449Kein Abriss des Gebäudes der Dondorf-DruckereiStellungnahme
- 17. Dezember 2023OFOF 828/2Erhalt wichtiger Industriedenkmäler - Schutz der DondorfDruckereiOrtsbeiratsantrag · FDP
- 12. August 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 66 WochenSTST 1480Kein Abriss des Gebäudes der Dondorf-DruckereiStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab