Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Kein Abriss des Gebäudes der Dondorf-Druckerei

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 2
66 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren4 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, den Abriss des historischen Gebäudes der Dondorf-Druckerei zu verhindern und stattdessen eine Lösung für den Erhalt des Gebäudes in Zusammenarbeit mit den relevanten Parteien zu finden. Die Begründung führt mehrere Faktoren an, die gegen die Abreißpläne sprechen, und betont die Bedeutung des Gebäudes für die lokale Geschichte und Kultur.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Stadtplanung verfolgen

Anregung

Der Ortsbeirat lehnt einen Abriss des historischen Gebäudes der ehemaligen Dondorf-Druckerei auf Grundlage der ihm aktuell vorgestellten Informationen ab und hält vielmehr das Gebäude für erhaltungswürdig und -fähig. Der Ortsbeirat appelliert an das Max-Planck-Institut für empirische Ästhetik als Bauherrin, das Land Hessen als Eigentümerin sowie den Magistrat der Stadt Frankfurt als zuständige Baubehörde, gemeinsam mit dem Ortsbeirat eine Lösung zu suchen und zu finden, die den Gebäudeerhalt umfasst.

Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten,

  1. mit der Bauherrin, dem Max-Planck-Institut für empirische Ästhetik, erneute Gespräche zu führen mit dem Ziel, die derzeitige Vorplanung zu überarbeiten und das Raumprogramm so anzupassen, dass in Ergänzung des geplanten Neubaus auch eine Nachnutzung des historischen Gebäudes der Dondorf-Druckerei möglich wird;
  2. auf das Land Hessen als Eigentümerin des Gebäudes zuzugehen und - ggf. aus Forschungsgeldern - Finanzmittel für eine pilothafte Sanierung und einen exemplarischen behutsamen Umbau der ehemaligen Dondorf-Druckerei einzufordern, bzw. einen entsprechenden Antrag der Bauherrin zu unterstützen;
  3. die Gebäudesanierung der Dondorf-Druckerei als eines der letzten industriekulturellen Zeugnisse in Bockenheim fachlich begleiten zu lassen;
  4. erneut die Unterschutzstellung als Baudenkmal zu erwägen.

Damit der Magistrat den vorstehenden Bitten nachkommen kann, wird der Magistrat dringlich gebeten,

  1. einen Abriss-Antrag für das historische Gebäude der ehemaligen Dondorf-Druckerei nicht zu genehmigen, um Gespräche über einen Gebäudeerhalt nicht zu verunmöglichen (Abriss-Moratorium). Nicht genehmigt werden soll insbesondere eine Entkernung des Gebäudes und die ausschließliche Erhaltung der Fassade.

Insbesondere in Hinblick auf den zu befürchtenden Abrissantrag wird der Magistrat gebeten, den Beschluss als Eilsache zu behandeln und in einer vierwöchigen Frist nach § 4 Absatz 10 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte eine erste Stellungnahme zu geben.

Begründung

Entgegen dem Wettbewerbsergebnis von 2018, bei dem die Jury ausdrücklich die vorgesehene "Verbindung von Alt- und Neubau" lobte (Begründung für den ersten Preis), und das mit der Intention des Bestandserhalts der Dondorf-Druckerei auch dem Ortsbeirat vorgestellt wurde, beabsichtigt die Bauherrin nunmehr, den historischen Bau abzureißen und durch eine Rekonstruktion zu ersetzen. Als vorrangige Begründung dient die schadhafte Fassade der Dondorf-Druckerei. Eine Ortsbeiratsanhörung zum Thema am 24. April 2023, an der auch zahlreiche Architekten und Baufachleute teilnahmen, machte deutlich, dass diesem Vorhaben zu widersprechen ist. Das Gebäude kann saniert, flexibel umgebaut und vielfältig genutzt werden - wenn das gewollt ist.

Gegen einen Abbruch sprechen mehrere Gründe:

- Das Bauwerk ist eines der letzten wichtigen Zeugnisse der Industriegeschichte Bockenheims, auch wenn es die Spuren eines raschen Wiederaufbaus nach dem Krieg trägt und u. a. deshalb bisher nicht unter Denkmalschutz steht;

- es ist zugleich ein Zeugnis jüdischer Geschichte und spiegelt das Schicksal der von den Nazis verfolgten Mitglieder der jüdischen Familie Dondorf wider;

- es ist vor dem Hintergrund des Klimawandels ein erhaltenswertes Gebäude, in dem "graue Energie" gespeichert ist, die durch Abriss und Entsorgung nicht verschwendet werden sollte, sondern (pilothaft) durch einen behutsamen Umbau erhalten werden sollte;

- das Gebäude ist als Ganzes intakt und die Innenräume sind von außergewöhnlich guter Qualität (was bei einer Besichtigung am 24. April festgestellt werden konnte);

- zusammen mit dem Bockenheimer Depot in unmittelbarer Nachbarschaft stellt es ein authentisches städtebauliches Ensemble in diesem Teil Bockenheims dar, das den künftigen Kulturcampus ästhetisch bereichern kann.

Das Land Hessen soll aufgefordert werden, sich an den für eine Sanierung der Dondorf-Druckerei anfallenden Mehrkosten finanziell zu beteiligen. Mangelnde Instandhaltung des Gebäudes durch das Land hat dazu geführt, dass insbesondere die Fassade heute in einem nicht mehr so guten Zustand ist. Abriss und Rekonstruktion sind jedoch keine akzeptable Lösung und angesichts bundesweit zahlreicher guter Beispiele der erfolgreichen Sanierung und Neunutzung historischer Fabrikgebäude abzulehnen.

Die Eilbedürftigkeit der Sache ergibt sich aus der Ankündigung der Bauherrin, nun alsbald einen Abrissantrag bei der Baubehörde stellen zu wollen. Der Magistrat der Stadt Frankfurt, der bislang stets öffentlich betont hat, dass das Gebäude der Dondorf-Druckerei erhalten wird, könnte sowohl beim notwendigen Abrissmoratorium sowie bei der Lösungssuche die Rolle eines Vermittlers zwischen Ortsbeirat und Bauherrin sowie Eigentümerin einnehmen. Der Ortsbeirat wird sich in jedem Fall in dieser Sache eng mit dem Verein "Freunde Bockenheims e. V." sowie der Initiativgruppe zum Erhalt der Dondorf-Druckerei abstimmen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 8. Mai 2023OFOF 664/2Kein Abriss des Gebäudes der Dondorf-DruckereiOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD
  2. 8. Mai 2023Sie sind hier
    OMOM 3981Kein Abriss des Gebäudes der Dondorf-Druckerei
    Direktanregung
  3. 8. Dezember 2023STST 2449Kein Abriss des Gebäudes der Dondorf-DruckereiStellungnahme
  4. 17. Dezember 2023OFOF 828/2Erhalt wichtiger Industriedenkmäler - Schutz der DondorfDruckereiOrtsbeiratsantrag · FDP
  5. 12. August 2024Antwort des Magistrats · nach 66 WochenSTST 1480Kein Abriss des Gebäudes der Dondorf-DruckereiStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
OBR 2
Sitzung 22 · 10.07.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 23 · 18.09.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 24 · 16.10.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 26 · 04.12.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61-0

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen