100 Jahre Waldstadion - kulturelles Erbe der Stadt Frankfurt
Zusammenfassung
Der Magistrat hat den Betrieb des ehemaligen Waldstadions ab dem 01.07.2020 beschlossen und die Rahmenbedingungen für den Stadionmietvertrag mit der Eintracht Frankfurt Fußball AG festgelegt. Ziel ist es, die Vermarktungsrechte am Stadion zu übertragen und somit das kulturelle Erbe der Stadt Frankfurt zu fördern.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die Stadtverordnetenversammlung hat mit § 5367 am 27.02.2020 den Vortrag des Magistrats M19 vom 24.01.2020 zum Betrieb des ehemaligen Waldstadions ab 01.07.2020 beschlossen. Die Rahmenbedingungen für den Abschluss des Stadionmietvertrages zwischen der städtischen Besitzgesellschaft Sportpark Stadion Frankfurt am Main Gesellschaft für Projektentwicklungen mbH und der Eintracht Frankfurt Fußball AG wurden in einem Letter of Intent festgelegt. Der Stadionmietvertrag sieht u.a. vor, dass die Eintracht Frankfurt Fußball AG die Vermarktungsrechte am ehemaligen Waldstadion erhält, hierzu zählt insbesondere die Vermarktung des Namensrechts. Die Sportpark Stadion Frankfurt am Main Gesellschaft für Projektentwicklung mbH wird die Anregung des Ortsbeirates an die Eintracht Frankfurt Fußball AG herantragen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. April 2020OFOF 1641/5100 Jahre Waldstadion - kulturelles Erbe der Stadt FrankfurtOrtsbeiratsantrag · SPD
- 15. Mai 2020OMOM 5985100 Jahre Waldstadion - kulturelles Erbe der Stadt FrankfurtDirektanregung
- 21. August 2020Sie sind hierSTST 1475100 Jahre Waldstadion - kulturelles Erbe der Stadt FrankfurtStellungnahme
- 28. Dezember 2023OFOF 981/5Benennung des Stadions an der Mörfelder Landstraße 362Ortsbeiratsantrag · CDU, SPD, FDP
- 26. Januar 2024OMOM 5053Benennung des Stadions an der Mörfelder Landstraße 362Direktanregung
- 15. Juli 2024Antwort des Magistrats · nach 220 WochenSTST 1386Bennenung des Stadions an der Mörfelder Landstraße 362Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab