Legalisierung eines Parkplatzes vor der Arztpraxis in der Bruno-Stürmer-Straße
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Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1441
Betreff: Legalisierung eines Parkplatzes vor der Arztpraxis in der Bruno-Stürmer-Straße Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat begrüßt die Anstrengungen des Ortsbeirates, für einen ortsansässigen Arzt die Parksituation zu verbessern. Dies unterliegt jedoch insbesondere aus Gleichbehandlungsgründen den Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), die es verbietet, einzelne Verkehrsteilnehmende zu bevorrechtigen. Bei der betroffenen Fläche handelt es sich um einen Gehweg. Das Befahren sowie Beparken von Gehwegen ist nicht gestattet, sofern dies nicht durch Beschilderung erlaubt ist. Das eingeschränkte Haltverbot (Verkehrszeichen 286 StVO) bezieht sich lediglich auf die Fahrbahn. Der Magistrat wird prüfen, inwieweit das Gehwegparken gegebenenfalls durch Markierung oder durch Anbringung von VZ 315 StVO (Gehwegparken) erlaubt werden kann.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. April 2019OFOF 975/6Legalisierung eines Parkplatzes vor der Arztpraxis in der Bruno-Stürmer-StraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 7. Mai 2019VV 1241Legalisierung eines Parkplatzes vor der Arztpraxis in der Bruno-Stürmer-StraßeAnfrage
- 5. August 2019Sie sind hierSTST 1441Legalisierung eines Parkplatzes vor der Arztpraxis in der Bruno-Stürmer-StraßeStellungnahme
- 16. März 2020Antwort des Magistrats · nach 48 WochenSTST 519Legalisierung eines Parkplatzes vor der Arztpraxis in der Bruno-Stürmer-StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab