Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Einrichtung eines Frühwarnsystems bei Hochwasser des Eschbachs

Vorlagentyp: STMagistrat
38 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat hat sich mit der Einrichtung eines Frühwarnsystems bei Hochwasser des Eschbachs beschäftigt. Aufgrund der kurzen Vorwarnzeiten und der aktuellen technischen Möglichkeiten wird ein solches System derzeit als nicht zielführend erachtet. Der Magistrat plant jedoch, die Entwicklungen in diesem Bereich weiterhin zu beobachten.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Umwelt und Energie verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Grundsätzlich steht der Magistrat am Erlenbach und am Eschbach im Austausch mit den Oberliegern bzw. der Stadt Bad Homburg. Am Erlenbach existiert darüber hinaus eine dezentrale Hochwasserdienstordnung (DHWDO), die dazu dient, rechtzeitig drohendes Hochwasser zu erkennen und vor Hochwassergefahren zu warnen. Die Durchführung und Überwachung der DHWDO obliegt dem Kreisausschuss des Hochtaunuskreises in Bad Homburg, dem Magistrat der Stadt Frankfurt und dem Kreisausschuss des Wetteraukreises.

Durch die Größe des Einzugsgebietes sowie dem lang gestreckten Verlauf des Erlenbachs ergibt sich durch die Laufzeit der Hochwasserwelle zwischen dem Pegel Köppern und Nieder-Erlenbach eine Vorwarnzeit von knapp 2 Stunden.

Der Eschbach ist, analog zu anderen Taunusbächen, ein Gewässer mit einer sehr schnell anlaufenden Hochwasserwelle. Hochwasserabflüsse im Eschbach entstehen durch starke Niederschläge im Einzugsgebiet, mitunter verstärkt durch Schneeschmelze, und erreichen innerhalb kürzester Zeit (i.d.R. innerhalb von ca. 2 Stunden) das Stadtgebiet von Frankfurt/Main.

Die Vorwarnzeit ist entsprechend kurz und derzeit vorgegeben durch die Laufzeit der Hochwasserwelle zwischen dem Pegel Ober-Eschbach und Nieder-Eschbach. Diese beträgt ca. 30 Minuten. Das Aufstellen einer dezentralen Hochwasserdienstordnung mit entsprechenden Meldeketten analog zum Erlenbach ist auf dieser Basis nicht sinnvoll.

Die Installation eines verlässlichen Frühwarnsystems ist auf dem gegenwärtigen Stand der Technik noch nicht zielführend. Der Magistrat beobachtet jedoch die laufenden technischen Entwicklungen auf diesem Gebiet und wird dieses Thema weiterverfolgen. Zum grundsätzlichen Vorgehen bei Starkregen- und Hochwasserereignissen am Eschbach verweist der Magistrat auf die Ausführungen zum Katastrophenschutz im Bericht B12 vom 21.01.2023.

Über die aktuelle Hochwassersituation und die Wasserstände am Pegel in Ober-Eschbach kann sich jede/r Bürger:in über das Hochwasserportal des Landes Hessen Hochwasserportal Hessen (hochwasser-hessen.de) eigenständig informieren.

Weiterhin steht die amtliche Wasserstands- und Hochwasserinformations-App "Meine Pegel" zur Verfügung. Mit der App ist es möglich, sich an ausgewählten Pegeln zu Wasserständen zu informieren bzw. über Push-Nachrichten bei einer Über- oder Unterschreitung von individuell konfigurierbaren Grenzwerten benachrichtigen zu lassen. Derzeit sind am Pegel Ober-Eschbach keine Meldestufen eingerichtet, so dass eine Anzeige des Hochwasserstatus (z.B. "Meldestufe 1 überschritten") nicht möglich ist. Die Einrichtung von Meldestufen befindet sich jedoch in Abstimmung zwischen Magistrat und dem Regierungspräsidium Darmstadt und soll zeitnah erfolgen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 18. Oktober 2022OFOF 187/15Einrichtung eines Frühwarnsystems bei Hochwasser des EschbachsOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 4. November 2022OMOM 3039Einrichtung eines Frühwarnsystems bei Hochwasser des EschbachsDirektanregung
  3. 10. Februar 2023STST 472Einrichtung eines Frühwarnsystems bei Hochwasser des EschbachsStellungnahme
  4. 10. Juli 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 38 Wochen
    STST 1438Einrichtung eines Frühwarnsystems bei Hochwasser des Eschbachs
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen