Erfahrungen aus der Erneuerung des Gleisbetts der Main-Weser-Bahn zwischen Berkersheim und Bad Vilbel
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Thema Stadtplanung verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2011, ST 1436
Betreff: Erfahrungen aus der Erneuerung des Gleisbetts der Main-Weser-Bahn zwischen Berkersheim und Bad Vilbel Die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Ablauf von Bauarbeiten an Eisenbahnstrecken liegt bei der Deutschen Bahn AG, die zu den gestellten Fragen Stellung genommen hat. Baufelder, Baustelleneinrichtungsflächen und Baustellenzufahrten sind Bestandteil des Planfeststellungsbeschlusses. Flächen für die geplante Baustelleneinrichtung und Zufahrten zum Baufeld entlang der Bahntrasse sind Bestandteil der Grunderwerbspläne des Planfeststellungsbeschlusses. Bestandteil des Planfeststellungsbeschlusses sind die wesentlichen Transportwege und Baustellenerschließungsstraßen. In den Planfeststellungsunterlagen ist ein entsprechender Lageplan mit Darstellung der trassennahen Transportwege mit Anschluss an das öffentliche Straße- und Wegenetz enthalten. Der Baustellenverkehr wird nicht nur über den öffentlichen Straßenraum erfolgen. Für Teilbereiche der Strecke und für spezielle Bauphasen (z.B. Gleisbau, Errichtung der Schallschutzwände) sind aus verschiedenen Gründen Materialtransporte mittels Bauzügen sowie eine Vor-Kopf-Bauweise vorgesehen. Eine ausschließliche Baustellenandienung über die Schiene ist allerdings aus logistischen und kapazitiven Gründen nicht realisierbar. Grundsätzlich sind die zu realisierenden Anlagen bekannt. Jedoch genaue Zeitpunkte, Dauern und Bauverfahren mit Maschineneinsatz können derzeit nicht genannt werden. Diese Fragen sind abhängig von den letztlich vom Bauunternehmer geplanten Bauverfahren, der von der für den Bahnbetrieb zuständigen Stelle auf Antrag der Bauunternehmers festgelegten Sicherungsart sowie der genehmigten Baubetriebsplanung (Sperrungen und Langsamfahr-Stellen) 31 Wochen vor Baubeginn (Unterjährige Anmeldung). Im Planänderungsbeschluss ist bezüglich der Baudurchführung festgesetzt worden, dass der Vorhabenträger neben den baubetrieblichen Anforderungen auch die Belange des Immissionsschutzes (Lärm, Erschütterungen, Staub etc.) zu berücksichtigen hat. Hinsichtlich des Baulärms sind die Regelungen der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm" maßgebend. Der Vorhabenträger wird verpflichtet, die Belange des Lärmschutzes im Rahmen der Ausführungsplanung sowie bei der Ausschreibung der Bauarbeiten und der Beauftragung der ausführenden Firmen angemessen zu berücksichtigen. Schließlich ist ein Ansprechpartner vor Ort als Informations- und Beschwerdestelle zu benennen und öffentlich in geeigneter Weise bekannt zu machen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. August 2011OFOF 69/10Erfahrungen aus der Erneuerung des Gleisbetts der Main-Weser-Bahn zwischen Berkersheim und Bad VilbelOrtsbeiratsantrag · FDP
- 6. September 2011VV 95Erfahrungen aus der Erneuerung des Gleisbetts der Main-Weser-Bahn zwischen Berkersheim und Bad VilbelAnfrage
- 19. Dezember 2011Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1436Erfahrungen aus der Erneuerung des Gleisbetts der Main-Weser-Bahn zwischen Berkersheim und Bad VilbelStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab