Wochenmarkt auf dem Ginnheimer Kirchplatz
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Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2011, ST 1400
Betreff: Wochenmarkt auf dem Ginnheimer Kirchplatz Der Magistrat begrüßt die Abhaltung von Wochenmärkten in den Frankfurter Stadtteilen außerordentlich. Die Märkte stellen auf vielfältige Art und Weise eine Bereicherung des Stadtteiles dar. Sie dienen als Kommunikationsplattform und Treffpunkt für die Bewohnerinnen und Bewohner und erzielen eine belebende Wirkung auf den Einzelhandel. Nicht zu vergessen ist, dass mit dem Marktgeschehen insbesondere der eigentlichen Grundidee der Nahversorgung Rechnung getragen wird und auch traditionelle Aspekte eine Rolle spielen. Letztendlich sind auch die Marktbeschicker zu nennen, die durch ihre Geschäfte profitieren. Ob ein Wochenmarkt an einem neuen Standort nachhaltig bestehen kann oder nicht, ist ganz wesentlich von der Kenntnis und Bewertung der umgebenden (Standort )Faktoren abhängig. Der Wochenmarktstandort muss insbesondere hinsichtlich seiner Lage und verkehrlichen Erreichbarkeit dazu geeignet sein, durch den Verbraucher wahr- und angenommen zu werden. Drüber hinaus spielt die Ausrichtung, Besetzung bzw. Vielfältigkeit des Angebots sowie die Konzeption des Wochenmarktes eine wichtige Rolle dabei, den notwendigen Kundenstamm anzusprechen, respektive zu erweitern. Grundlegend definieren sich erfahrungsgemäß folgende Erfolgsfaktoren, die vor Ort bestehen müssen oder sich generieren lassen sollten: Anforderungen an den Standort - ausreichend großes Einzugsgebiet - taugliche Veranstaltungsfläche (befahrbar, auskommend dimensioniert, absicherbar, Erfüllung technischer, hygienischer und sonstiger Anforderungen, etc.) - Nachfrage verheißende soziodemografische Strukturen im Stadtteil (Altersdurchschnitt, ethnische Herkunft, Kaufkraftniveau, Einkaufsgewohnheiten, etc.) - stadträumliche (Aufenthalts-)Qualität des Veranstaltungsortes - verkehrliche Erreichbarkeit (fußläufig und ÖPNV) - vorhandene Passantengrundfrequenz - Kompatibilität/Kopplungspotenziale mit vorhandenen Umfeldnutzungen Anforderungen an die Wochenmarktkonzeption - Spezialisierung (Bauernmarkt, Food Market, Markt mit Eventcharakter) - Definition geeigneter Markttage bzw. -zeiten - Gewinnung leistungsfähiger Standbetreiber - Gestaltung eines ausgewogenen Sortimentsmix - bedarfsgerechtes Qualitätsniveau und angemessene Preise - Anzahl, Größe und Platzierung der Marktstände In Bezug auf den "Ginnheimer Kirchplatz" hat sich die HFM vor Ort ein Bild gemacht und auch die Einschätzung und Bereitschaft von Marktbeschickern eingeholt. Im Ergebnis werden die vorgenannten Faktoren, als Voraussetzung für die Abhaltung eines Wochenmarktes, nicht in hinreichendem Umfang als gegeben angesehen. Insbesondere reichen die auf dem räumlich kleinen Stadtteilplatz verfügbaren befestigten Flächenkapazitäten für die gewerberechtlich geforderten 12 Marktanbieter auch bei vollständiger Belegung nicht aus. Darüber hinaus kommt die Prüfung zu der Einschätzung, dass die für einen nachhaltigen Marktbetrieb erforderlichen Erfolgsfaktoren - insbesondere ausreichend großes Einzugsgebiet und vorhandene Passantengrundfrequenz - am Standort nicht in ausreichendem Umfang vorliegen. Es ist in inhaltlicher und finanzieller Hinsicht schade, wenn ein Markt aufgrund fehlender Kundenfrequenz kurze Zeit nach seiner Eröffnung wieder geschlossen werden muss. Der Magistrat hält aufgrund der geschilderten Umstände eine Marktveranstaltung auf dem Ginnheimer Kirchplatz nicht für praktikabel und kostendeckend durchführbar. Sobald im Stadtteil ein geeigneter Standort gefunden wird, wird die HFM versuchen, einen Markt in Ginnheim zu ermöglichen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 10. Januar 2011OFOF 1358/9Wochenmarkt auf dem Ginnheimer KirchplatzOrtsbeiratsantrag · CDU
- 20. Januar 2011OMOM 4943Wochenmarkt auf dem Ginnheimer KirchplatzDirektanregung
- 29. März 2011STST 488Wochenmarkt auf dem Ginnheimer KirchplatzStellungnahme
- 18. August 2011OMOM 282Wochenmarkt in GinnheimDirektanregung
- 19. Dezember 2011Sie sind hierSTST 1400Wochenmarkt auf dem Ginnheimer KirchplatzStellungnahme
- 21. Oktober 2014OFOF 845/9Wochenmarkt in GinnheimOrtsbeiratsantrag · SPD, FDP, FREIE_WÄHLER, GRÜNE
- 6. November 2014OMOM 3626Wochenmarkt in GinnheimDirektanregung
- 16. Februar 2015STST 249Wochenmarkt in GinnheimStellungnahme
- 5. März 2015OFOF 898/9Wochenmarkt in GinnheimOrtsbeiratsantrag · CDU, FDP, FREIE_WÄHLER, SPD
- 19. März 2015OMOM 4002Wochenmarkt in GinnheimDirektanregung
- 22. Mai 2015STST 784Wochenmarkt in GinnheimStellungnahme
- 18. Juni 2015OFOF 945/9Wochenmarkt an der Ginnheimer LandstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 3. Juli 2015Antwort des Magistrats · nach 234 WochenSTST 967Wochenmarkt in GinnheimStellungnahme
- 17. November 2016OFOF 154/9Zusage für Ginnheimer Wochenmarkt endlich einlösenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 1. Dezember 2016OMOM 1032Zusage für Ginnheimer Wochenmarkt endlich einlösenDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab