Wochenmarkt in Ginnheim
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Stellungnahme des Magistrats vom 03.07.2015, ST 967
Betreff: Wochenmarkt in Ginnheim Die HFM, die den Standort an der Liegenschaft Ginnheimer Landstraße 172 hinsichtlich seiner Markttauglichkeit näher prüft, kann den Ausführungen des Ortsbeirates im vorliegenden Vorgang uneingeschränkt folgen. Wie im Rahmen des erwähnten Ortstermins erörtert, wird im Falle der erfolgreichen Standortprüfung angestrebt, den Wochenmarkt ab voraussichtlich Frühjahr 2016 zu etablieren.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Der Weg dieser Vorlage
Am 3. Juli 2015 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf OM 4002 — Direktanregung vom 19. März 2015.