Verbesserung der Wasserqualität im Erlenbach
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Thema Umwelt und Energie verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2011, ST 1398
Betreff: Verbesserung der Wasserqualität im Erlenbach Die Stadt Frankfurt am Main, vertreten durch das Amt für Gesundheit, führt seit 1987 Untersuchungen zur hygienischen Qualität der Oberflächengewässer in Frankfurt am Main durch - auch im Erlenbach. Bewertungsgrundlage der Analysenergebnisse sind die Bewertung nach Popp (seit 1996), resp. die DIN 19650 zur hygienisch-mikrobiologischen Klassifizierung von Bewässerungswasser (seit 1999) und die jeweils gültige EU-Badegewässerrichtlinie. Weitere Ausführungen z.B. zu Untersuchungsmethode und Analytik stehen in unserem Bericht aus 2009: "Oberflächengewässer in Frankfurt am Main, Hygienische Qualität, 1987 - 2008" bzw. im Internet unter: http://www.frankfurt.de/sixcms/media.php/738/OFG_Bericht_2009.pdf. Im Verlauf von mehr als 20 Jahren hat sich die hygienische Gewässergüte nach Popp nicht deutlich verändert, weder vor noch nach der Kläranlage. Ebenso wenig ist eine Tendenz in den Eignungsklassen nach DIN 19650 erkennbar. In den letzten 10 Jahren wurde nach der Kläranlage fast durchweg und vor der Kläranlage überwiegend die Eignungs-Klasse 4 ermittelt, ohne eindeutige Tendenz. Auch Salmonellen und EHEC-Bakterien wurden in den letzten Jahren sowohl vor als auch nach der Kläranlage gefunden. Der Epidemie-Keim EHEC O 104: H4 wurde nicht zweifelsfrei im Erlenbach nachgewiesen. Die Genehmigung zur Gewässerentnahme für landwirtschaftliche Betriebe erteilt das Regierungspräsidium Darmstadt, auf der Grundlage der durch das Amt für Gesundheit ermittelten Daten. Die Genehmigung erfolgt unter Berücksichtigung der Gesamtsituation, nicht von Einzelbefunden. Die Ergebnisse der Untersuchungen und die Trends werden in Berichten des Amtes für Gesundheit veröffentlicht (s. Bericht aus 2009) sowie im Internet unter http://www.frankfurt.de/sixcms/detail.php?id=2996&_ffmpar[_id_inhalt]=23894. Angesichts der Gesamtsituation erscheint eine Veröffentlichung der Einzelbefunde nicht sinnvoll, da diese eher eine Augenblickssituation zum Zeitpunkt der Probenahme widerspiegeln und als Einzelwerte keine sachgerechte Bewertung zulassen. Dem Magistrat liegen keine Erkenntnisse vor, dass es durch den Erlenbach zu Erkrankungen der Anwohner gekommen ist. Insofern empfiehlt er weiterhin auf Grundlage der EU-Badegewässerrichtlinie, nicht im Erlenbach zu baden, er sieht aber keine Veranlassung für zusätzliche Warnungen. Die Landwirte müssen, wie bisher auch, die Genehmigung und eventuelle Auflagen des Regierungspräsidiums beachten. Angesichts des offenkundigen Interesses des Ortsbeirates wird das Amt für Gesundheit im ersten Quartal 2012 zu einem Informationsabend mit Experten unterschiedlicher Fachrichtungen einladen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Juli 2011OFOF 21/13Verbesserung der Wasserqualität im ErlenbachOrtsbeiratsantrag · CDU
- 30. August 2011OFOF 30/13Verbesserung der Wasserqualität im ErlenbachOrtsbeiratsantrag · CDU
- 13. September 2011OMOM 367Verbesserung der Wasserqualität im ErlenbachDirektanregung
- 19. Dezember 2011Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 1398Verbesserung der Wasserqualität im ErlenbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab