Verbesserung der Wasserqualität im Erlenbach
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Thema Umwelt und Energie verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 13.09.2011, OM 367 entstanden aus Vorlage: OF 30/13 vom 30.08.2011
Betreff: Verbesserung der Wasserqualität im Erlenbach Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit dem Regionalverband Frankfurt Rhein-Main Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserqualität im Erlenbach einzuleiten. Insbesondere soll hierbei auf ein weitestgehend keimfreies sowie nicht gesundheitsschädliches Wasser geachtet werden. Maßnahmen hierfür sind: - Überprüfung der Wasserqualität in regelmäßigen Abständen; - Eine schnellere und unmittelbare Informations- und Kommunikationspolitik durch amtliche Bekanntmachungen und Aushänge zur Steigerung der subjektiven Sicherheitslage in Bezug auf mögliche Verunreinigungen. Außerdem sollte im Sinne der Bürgerinnen und Bürger Nieder-Erlenbachs und Umgebung eine Kooperation mit den ortsansässigen Landwirten vollzogen werden, um diese bei möglichen Gefahren durch Wasser aus dem Erlenbach besser zu schützen. Die Zuständigkeit für die Ergreifung von Maßnahmen liegt derzeit noch beim Land Hessen. In den vergangenen Wochen und Monaten zeigte sich jedoch, dass die Kommunikationspolitik das große Problem während dieser hektischen Zeit war. Jeder Tag früher, der die Nichtbelastung des Erlenbachs durch den aggressiven EHEC-Keim festgestellt hätte, wäre für die ortsansässigen Landwirte und Gärtner von enormer Wichtigkeit gewesen, waren sie doch im Besonderen negativ betroffen von dem sich im Nachhinein als falsch herausgestellten Fund des gefährlichen Erregers. Daher gilt es nun, einen Notfallplan für solche oder ähnliche Fälle aufzustellen.
Begründung: Durch das Aufkommen und den Nachweis des stark gesundheitsgefährdenden EHEC- Keims im Erlenbach und einer harmloseren Form auf Gemüse eines ortsansässigen Landwirts waren oder sind die Bürgerinnen und Bürger Nieder-Erlenbachs sehr verunsichert in Bezug auf das Wasser im Erlenbach. Die Angst vor einer Verunreinigung des Wassers führte dazu, dass nur noch wenige Bürgerinnen und Bürger sich an den Bach trauten, außerdem stieg die Skepsis in Bezug auf die Obst- und Gemüsesorten von Nieder-Erlenbacher Landwirten. Zum Schutz der Bevölkerung aus Nieder-Erlenbach und Umgebung sowie zur Hilfe für die ortsansässigen Landwirte sind Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserqualität im Erlenbach einzuleiten. Außerdem sollte im Sinne einer Vermeidung von Angst eine bessere und schnellere Informations- und Kommunikationspolitik angestrebt werden. Des Weiteren ist in einem der kinderreichsten Stadtteile Frankfurts darauf zu achten, dass Kinder und Jugendliche weiterhin auch in Zukunft sorgenfrei und ohne Ängste der Eltern in der freien Natur am oder auch im Erlenbach spielen können. Hierfür ist eine einwandfreie Wasserqualität unabdingbar. Die Kinder in Nieder-Erlenbach, aber auch die in der Umgebung, müssen vor Schäden, die durch schlechtes Wasser hervorgerufen werden könnten, geschützt werden. Der Erlenbach gehört zu Nieder-Erlenbach, und das Aufwachsen rund um den Bach und im Einklang mit der Natur ist in Nieder-Erlenbach seit Generationen Teil einer Sensibilisierung für die Natur schon im Kindesalter. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Juli 2011OFOF 21/13Verbesserung der Wasserqualität im ErlenbachOrtsbeiratsantrag · CDU
- 30. August 2011OFOF 30/13Verbesserung der Wasserqualität im ErlenbachOrtsbeiratsantrag · CDU
- 13. September 2011Sie sind hierOMOM 367Verbesserung der Wasserqualität im ErlenbachDirektanregung
- 19. Dezember 2011Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 1398Verbesserung der Wasserqualität im ErlenbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats