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Griechisch-orthodoxe Kirche im Grüneburgpark

Vorlagentyp: STMagistrat
14 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Ortsbeirat hat angeregt, Hinweistafeln für die griechisch-orthodoxe Kirche im Grüneburgpark aufzustellen. Der Magistrat lehnt dies ab, da er nicht für Privateigentum oder religiöse Orte hinweisen kann. Die Kirchengemeinde kann jedoch selbstständig auf ihrem Grundstück Hinweistafeln anbringen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Grüneburgpark — 25 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 06.09.2026.

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Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat kann nicht für Privateigentum/Privatpersonen mittels Hinweistafeln auf Privatbesitz oder religiöse Orte hinweisen.

Die Kirchengemeinde kann selbstverständlich auf eigene Kosten und auf eigenem Grundstück Hinweistafeln anbringen.

Die Anregung des Ortsbeirates 2 kann somit nicht wie angeregt umgesetzt werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 4. März 2022OFOF 296/2Griechisch-orthodoxe Kirche im GrüneburgparkOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 21. März 2022OMOM 1864Griechisch-orthodoxe Kirche im GrüneburgparkDirektanregung
  3. 13. Juni 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 Wochen
    STST 1395Griechisch-orthodoxe Kirche im Grüneburgpark
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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