Griechisch-orthodoxe Kirche im Grüneburgpark
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat hat angeregt, Hinweistafeln für die griechisch-orthodoxe Kirche im Grüneburgpark aufzustellen. Der Magistrat lehnt dies ab, da er nicht für Privateigentum oder religiöse Orte hinweisen kann. Die Kirchengemeinde kann jedoch selbstständig auf ihrem Grundstück Hinweistafeln anbringen.
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Neues zu Grüneburgpark per E-MailStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat kann nicht für Privateigentum/Privatpersonen mittels Hinweistafeln auf Privatbesitz oder religiöse Orte hinweisen.
Die Kirchengemeinde kann selbstverständlich auf eigene Kosten und auf eigenem Grundstück Hinweistafeln anbringen.
Die Anregung des Ortsbeirates 2 kann somit nicht wie angeregt umgesetzt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. März 2022OFOF 296/2Griechisch-orthodoxe Kirche im GrüneburgparkOrtsbeiratsantrag · CDU
- 21. März 2022OMOM 1864Griechisch-orthodoxe Kirche im GrüneburgparkDirektanregung
- 13. Juni 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1395Griechisch-orthodoxe Kirche im GrüneburgparkStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab