Griechisch-orthodoxe Kirche im Grüneburgpark
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, Hinweistafeln an der griechisch-orthodoxen Kirche im Grüneburgpark aufzustellen, um auf das kirchliche Gelände und die Notwendigkeit respektvollen Verhaltens hinzuweisen. Dies geschieht auf Wunsch der Gemeinde, um Vandalismus und Müll zu vermeiden.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
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Neues zu Grüneburgpark per E-MailAnregung
Der Magistrat wird gebeten, auf der Grünfläche vor der griechisch-orthodoxen Kirche im Grüneburgpark mittels Hinweistafeln darauf hinzuweisen, dass es sich um ein Kirchengelände im Besitz der Gemeinde handelt.
Weiter soll darauf hingewiesen werden, dass es sich um einen religiösen Ort handelt und um respektvolles Verhalten der Besucher im Bereich gebeten wird.
Die Beschilderung soll in Rücksprache mit der griechisch-orthodoxen Gemeinde erfolgen. Diese schlägt vor, in einem gemeinsamen gestalterischen Ansatz eine Infosteele zur griechisch- orthodoxen Kirche aufzustellen und somit die Besucher im Park über die Gemeinde und ihre Geschichte zu informieren. Es dient zur Kenntnis, dass die Gemeinde zur Kostenübernahme bereit ist.
Begründung
Hierbei handelt es sich um eine Bitte der Gemeinde nachdem zuletzt wiederholt das Grundstück vermüllt und die Kirche beschmiert worden ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. März 2022OFOF 296/2Griechisch-orthodoxe Kirche im GrüneburgparkOrtsbeiratsantrag · CDU
- 21. März 2022Sie sind hierOMOM 1864Griechisch-orthodoxe Kirche im GrüneburgparkDirektanregung
- 13. Juni 2022Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1395Griechisch-orthodoxe Kirche im GrüneburgparkStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats