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Verbot von Fahrradfahren und Reiten im Wäldchen zwischen Ober-Erlenbach und Nieder-Erlenbach

Vorlagentyp: STMagistrat
14 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat plant die Aufstellung von drei Schildern im Frankfurter Stadtwald, um das Fahrradfahren und Reiten im Wäldchen zwischen Ober-Erlenbach und Nieder-Erlenbach zu verbieten. Zudem wird auf eine Leinenpflicht für Hunde verzichtet, jedoch müssen diese im Einwirkungsbereich der Halter bleiben. Ziel ist es, die Einhaltung der Regelungen durch Hundebesitzer zu fördern und die Öffentlichkeit darüber zu informieren.

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Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat wird gem. §15 Hessisches Waldgesetz insgesamt drei Schilder in Kombination der Verkehrszeichen Nr. 254 und 257/51 am Wäldchen Schwalbenberg auf Fläche des Frankfurter Stadtwaldes aufstellen. Von der Aufstellung eines Zusatzschildes "Hunde bitte anleinen" wird abgesehen. Eine Leinenpflicht nach Hessischem Waldgesetz und Hessischem Jagdgesetz besteht im Frankfurter Stadtwald nicht. Allerdings müssen sich die Hunde im Einwirkungsbereich der führenden Person befinden und sich jederzeit abrufen lassen. Diese Regelung ergibt sich aus dem Hessischen Jagdgesetz § 23 Abs. 8, nach dem es verboten ist, Hunde unbeaufsichtigt laufen zu lassen. In der Brut- und Setzzeit wird gem. Naturschutzgesetz empfohlen, Hunde anzuleinen. Die zuständigen Revierförster achten darauf, dass die genannten Regelungen von den Hundebesitzern entsprechend eingehalten werden und informieren die Bürgerinnen und Bürger regelmäßig über die öffentlichen Medien und im Rahmen von Revierbegängen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 18. April 2021OFOF 2/13Verbot von Fahrradfahren und Reiten im Wäldchen zwischen HG- Ober-Erlenbach und Nieder-ErlenbachOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 4. Mai 2021OMOM 75Verbot von Fahrradfahren und Reiten im Wäldchen zwischen Ober-Erlenbach und Nieder-ErlenbachDirektanregung
  3. 26. Juli 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 Wochen
    STST 1382Verbot von Fahrradfahren und Reiten im Wäldchen zwischen Ober-Erlenbach und Nieder-Erlenbach
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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