Verbot von Fahrradfahren und Reiten im Wäldchen zwischen Ober-Erlenbach und Nieder-Erlenbach
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 13 schlägt vor, im Wäldchen Schwalbenberg ein Verbot für das Fahrradfahren und Reiten einzuführen, um die dort lebenden Wildtiere während der Brut- und Setzzeit zu schützen. Dies soll durch entsprechende Verkehrsschilder und Hinweisschilder umgesetzt werden.
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Thema Fahrradfahren verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, im Wäldchen Schwalbenberg ein aus den Verkehrsschildern Nr. 254 und Nr. 257-51 kombiniertes Verkehrsschild, welches das Befahren des Wäldchens mit Fahrrädern und das Reiten untersagt, aufzustellen. Darüber hinaus sollte das Hinweisschild "Hunde bitte anleinen" ergänzt werden. Das Waldgebiet zwischen Bad Homburg/Ober-Erlenbach und Frankfurt /Nieder-Erlenbach ist von Bad Homburger Seite aus durch genanntes Verkehrszeichen geschützt. Leider von Frankfurter Seite aus noch nicht, obwohl das Wäldchen Wildtierschutzgebiet und somit nur für Fußgänger zugelassen ist.
Begründung
Immer öfter sieht man im Auenwald Fahrradfahrer und Reiter, die damit gerade jetzt in der Brut- und Setzzeit die dort lebenden Wildtiere stören und damit den Fortbestand der Arten gefährden. Aus diesem Grund sollte auch von Frankfurter Seite aus das Befahren und Bereiten des Wäldchens verboten werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. April 2021OFOF 2/13Verbot von Fahrradfahren und Reiten im Wäldchen zwischen HG- Ober-Erlenbach und Nieder-ErlenbachOrtsbeiratsantrag · CDU
- 4. Mai 2021Sie sind hierOMOM 75Verbot von Fahrradfahren und Reiten im Wäldchen zwischen Ober-Erlenbach und Nieder-ErlenbachDirektanregung
- 26. Juli 2021Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1382Verbot von Fahrradfahren und Reiten im Wäldchen zwischen Ober-Erlenbach und Nieder-ErlenbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats