Verbot von Fahrradfahren und Reiten im Wäldchen zwischen HG- Ober-Erlenbach und Nieder-Erlenbach
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 13 beantragt, dass im Wäldchen "Schwalbenberg" ein Verkehrszeichen aufgestellt wird, das das Fahrradfahren und Reiten untersagt. Dies soll den Schutz der Wildtiere während der Brut- und Setzzeit gewährleisten.
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Thema Fahrradfahren verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat 13 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Wäldchen "Schwalbenberg" folgendes Verkehrszeichen aufzustellen. Das Mischschild Nr.250 unterteilt in Schild Nr.254 und Schild Nr. 257 - 51, welches das Befahren des Wäldchens mit Fahrrädern und das Reiten untersagt. Das Waldgebiet zwischen Bad-Homburg Obererlenbach und Frankfurt Nieder-Erlenbach ist von Bad Homburger Seite aus durch genanntes Verkehrszeichen geschützt. Leider von Frankfurter Seite aus noch nicht, obwohl das Wäldchen Wildtierschutzgebiet und somit nur für Fußgänger zugelassen ist.
Begründung
Immer öfters sieht man im "Auenwald" Fahrradfahrer und Reiter, die damit gerade jetzt in der Brut- und Setz-Zeit die dort lebenden Wildtiere stören und damit den Fortbestand der Arten gefährden. Aus diesem Grund sollte auch von Frankfurter Seite das Befahren und Bereiten des Wäldchens verboten werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. April 2021Sie sind hierOFOF 2/13Verbot von Fahrradfahren und Reiten im Wäldchen zwischen HG- Ober-Erlenbach und Nieder-ErlenbachOrtsbeiratsantrag · CDU
- 4. Mai 2021OMOM 75Verbot von Fahrradfahren und Reiten im Wäldchen zwischen Ober-Erlenbach und Nieder-ErlenbachDirektanregung
- 26. Juli 2021Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1382Verbot von Fahrradfahren und Reiten im Wäldchen zwischen Ober-Erlenbach und Nieder-ErlenbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme