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Erlaubte Wände zum Graffitisprühen am Sportplatz Am Lausberg

Vorlagentyp: STMagistrat
16 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat zeigt sich grundsätzlich positiv gegenüber der Anregung, Wände zum Graffitisprühen am Sportplatz Am Lausberg zu erlauben. Technische Details müssen jedoch noch geklärt werden, und eine Finanzierung durch das Ortsbeiratsbudget wäre notwendig, da im Haushalt 2023 keine Mittel dafür vorgesehen sind.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Stellungnahme des Magistrats

Prinzipiell steht der Magistrat der Anregung positiv gegenüber. Technische Details müssten noch geklärt werden, bevor es zur Umsetzung käme.

Da im Haushalt 2023 keine Mittel für solche Zusatzaufgaben zur Verfügung stehen, wäre eine Finanzierung durch das Ortsbeiratsbudget hilfreich. Als Kalkulationshilfe ist ein Betrag von 150€ pro m² anzusetzen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 3. März 2023OFOF 529/10Erlaubte Wände zum Graffitisprühen am Sportplatz Am LausbergOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 21. März 2023OMOM 3727Erlaubte Wände zum Graffitisprühen am Sportplatz Am LausbergDirektanregung
  3. 26. Juni 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 Wochen
    STST 1381Erlaubte Wände zum Graffitisprühen am Sportplatz Am Lausberg
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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