Erlaubte Wände zum Graffitisprühen am Sportplatz Am Lausberg
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat schlägt vor, recycelte Aluminiumwände am Zaun des Fußballplatzes in der Grünanlage am Lausberg anzubringen, um Jugendlichen eine legale Möglichkeit zum Graffiti-Sprühen zu bieten. Dies soll dazu beitragen, illegales Sprühen zu reduzieren und Schäden an öffentlichen und privaten Eigentum zu verringern.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob man recycelte Aluminiumwände am Zaun des Fußballplatzes in der Grünanlage am Lausberg anbringen kann, damit die Jugendlichen aus dem Viertel mit Unterstützung der aufsuchenden Jugendarbeit eine legale Möglichkeit zum Graffiti-Sprühen bekommen.
Als Material kommen nach Vorschlag eines Mitarbeiters vom Grünflächenamt zum Beispiel DIBOND(r) Aluminium-Verbundplatten der Firma thyssenkrupp Plastics GmbH ( https://www.thyssenkrupp-plastics.de/de/viskom/display-und-schilder/dibond ) in Frage.
Begründung
Zum jetzigen Zeitpunkt sprühen die Jugendlichen in Unterführungen oder illegal an Hauswände. Gäbe es eine legale Möglichkeit, immer wieder neue Bilder zu sprayen und dabei durch die Aufsuchende Jugendarbeit begleitet zu werden, würde dieses illegale Sprühen weniger werden und dadurch auch weniger Schäden verursachen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. März 2023Sie sind hierOFOF 529/10Erlaubte Wände zum Graffitisprühen am Sportplatz Am LausbergOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 21. März 2023OMOM 3727Erlaubte Wände zum Graffitisprühen am Sportplatz Am LausbergDirektanregung
- 26. Juni 2023Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1381Erlaubte Wände zum Graffitisprühen am Sportplatz Am LausbergStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme