Erlaubte Wände zum Graffitisprühen am Sportplatz Am Lausberg
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Möglichkeit zu prüfen, recycelte Aluminiumwände am Sportplatz Am Lausberg anzubringen, um Jugendlichen eine legale Fläche zum Graffitisprühen zu bieten. Dies soll dazu beitragen, illegales Sprühen an anderen Orten zu reduzieren und Schäden zu vermeiden.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob man recycelte Aluminiumwände am Zaun des Fußballplatzes in der Grünanlage Am Lausberg anbringen kann, damit die Jugendlichen aus dem Viertel mit Unterstützung der Aufsuchenden Jugendarbeit eine legale Möglichkeit zum Graffitisprühen bekommen.
Als Material kommen nach Vorschlag eines Mitarbeiters vom Grünflächenamt zum Beispiel DIBOND(r) Aluminium-Verbundplatten der Firma thyssenkrupp Plastics GmbH (https://www.thyssenkrupp-plastics.de/de/viskom/display-und-schilder/dibond) infrage.
Begründung
Zum jetzigen Zeitpunkt sprühen die Jugendlichen in Unterführungen oder illegal an Hauswände. Gäbe es eine legale Möglichkeit, immer wieder neue Bilder zu sprayen und dabei durch die Aufsuchende Jugendarbeit begleitet zu werden, würde dieses illegale Sprühen weniger werden und dadurch auch weniger Schäden verursachen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. März 2023OFOF 529/10Erlaubte Wände zum Graffitisprühen am Sportplatz Am LausbergOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 21. März 2023Sie sind hierOMOM 3727Erlaubte Wände zum Graffitisprühen am Sportplatz Am LausbergDirektanregung
- 26. Juni 2023Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1381Erlaubte Wände zum Graffitisprühen am Sportplatz Am LausbergStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats