Maßnahmen im Biegwald
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Stellungnahme des Magistrats vom 04.10.2016, ST 1361
Betreff: Maßnahmen im Biegwald Zu den Fragen des Ortsbeirates 2 bezieht der Magistrat wie folgt Stellung:
- Spielplatz Biegwald Wie bereits mündlich im Ortsbeirat erläutert, nimmt der Magistrat Abstand davon, den Spielplatz im Biegwald durch Aufstellen eines zusätzlichen Angebots an Freizeiteinrichtungen auszubauen. Es gibt zwei Gründe für diese Entscheidung: Zum einen betrifft es den bisherigen Umgang der Bevölkerung mit dem Spielplatz. Nach den beiden letzten Spielplatzerneuerungen wurden die neu platzierten Spiel- bzw. Klettergeräte jeweils mittels Kettensägen oder Brecheisen zerstört. Im abgelegenen Biegwald ist eine soziale Kontrolle eher schwierig, jede diesbezügliche Investition ist aufgrund der Erfahrungen aus der Vergangenheit als risikoträchtig anzusehen ist. Zum anderen lässt sich der Baumbestand des Biegwaldes nicht in einen verkehrssicheren Zustand versetzen. Trotz intensiven Monitorings und ständig durchgeführter Sicherungsarbeiten versagt immer wieder die Standsicherheit einzelner Bäume. Dies ist auf frühere großflächige, baustellenbedingte Absenkungen bzw. Anhebungen des Grundwassers zurückzuführen, die zur Beeinträchtigung der Verwurzelung der Altbäume geführt haben. Zusätzlich haben sich schwächebedingte, wurzelzersetzende Pilze verstärkt im Biegwald verbreitet, deren zerstörerische Wirkung häufig erst kurz vor dem statischen Versagen von Altbäumen erkennbar wird. Das heißt, für die Sicherheit der Besucherinnen und Besucher kann nicht garantiert werden.
- Bolzplatz Biegwald Der Bolzplatz Biegwald ist als wohnungsfern zu betrachten. Er wird kaum frequentiert, was sich auch an den fehlenden Abnutzungserscheinungen dokumentieren lässt. Die Gegebenheiten ähneln denen am Spielplatz, sodass eine Aufstellung von Freizeiteinrichtungen auch hier nicht als sinnvoll betrachtet wird. Alternativ zur Wiederbestückung des Biegwaldes mit Freizeitangeboten wird seitens des Magistrats überlegt, in unmittelbarer Nähe ein neues Angebot für die Postsiedlung zu schaffen. Hierfür käme nach Auffassung des Magistrats die Grünanlage nördlich der Sternbrücke zum Sportplatz hin in Betracht. Hier wären sowohl Wohnortnähe, als auch soziale Kontrolle gegeben. Auch aus Sicht des Naturschutzes- bzw. Landschaftsschutzes macht es Sinn, den in der Landschaftsschutzzone II stehenden Biegwald von Sondernutzungen freizumachen und dafür eine Fläche in der Zone I, wo diese Nutzungen durchaus zulässig sind, heranzuziehen. Die bislang genutzten Flächen im Biegwald könnten in der Folge entsprechend deren Widmung der Renaturierung zugeführt werden. Die für die Verlagerung vorgesehenen Flächen in Höhe der Straße "Im Füldchen" sind derzeit noch partiell Bestandteil einer raumgreifenden Hundeauslauffläche, deren Ausweisung gerade in diesem Abschnitt aber vor Ort strittig ist. Durch eine entsprechende Reduzierung zugunsten von Spieleinrichtungen könnte gleichsam eine Korrektur des Hundeauslaufs herbeigeführt werden. Dem Magistrat ist bewusst, dass die für eine eventuelle Verlagerung vorgesehenen Flächen nicht mehr im Ortsbeirat 2, sondern im Ortsbezirk 7 liegen. Vor Kontaktaufnahme mit dem Ortsbeirat 7 bittet der Magistrat deshalb den Ortsbeirat 2, sich intern zu beraten und sich zu den vorgenannten Ausführungen zu positionieren.
- Sonstiges
- a)Die vom Ortsbeirat 2 genannten illegalen Müllablagerungen befinden sich auf einem Gelände der DB, das augenscheinlich keiner geregelten Pflege oder Reinigung unterliegt. Die am südlichen Zugangsweg vorhandenen Abpollerungen erfüllen ihre zufahrtsverhindernde Funktion nicht mehr. Beabsichtigt ist, das Ablagern größerer Mengen an Müll bzw. Abfällen durch Erneuerung der Schließsysteme baulich zu verhindern.
- b)Der kleine Parkplatz wurde während der Bearbeitungszeit mehrfach überprüft. Es wurden aber keine Negativerscheinungen durch Müllablagerungen festgestellt. Die um den kleinen Parkplatz erfolgte Verbesserung der Sichtverhältnisse durch Entfernung von Aufwuchs scheint zur Linderung der Situation beigetragen zu haben.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Dezember 2015OFOF 844/2Maßnahmen im BiegwaldOrtsbeiratsantrag · CDU
- 18. Januar 2016OMOM 4880Maßnahmen im BiegwaldDirektanregung
- 22. April 2016STST 685Maßnahmen im BiegwaldStellungnahme
- 4. Oktober 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 40 WochenSTST 1361Maßnahmen im BiegwaldStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab