Zukunft der Liegenschaft Elbestraße 48 (ehem. ABG-Gebäude)
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Elbestraße — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.08.2026.
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Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2019, ST 1360
Betreff: Zukunft der Liegenschaft Elbestraße 48 (ehem. ABG-Gebäude)
Zu 1.: Die Elbestraße 48 wird derzeit zu einem Wohn- und Geschäftshaus umgebaut.
Zu 2.: Ja.
Zu 3.: Die Fassade der Liegenschaft Elbestraße 48-50 besteht aus drei Teilen unterschiedlichen Baualters. Die Fassadenteile aus dem 19. Jahrhundert bleiben unverändert. Der Fassadenteil aus den 1950er Jahren wird geringfügig verändert.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. Juli 2018OFOF 675/1Zukunft der Liegenschaft Elbestraße 48 (ehem. AGB-Gebäude)Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 14. August 2018OMOM 3542Zukunft der Liegenschaft Elbestraße 48 (ehem. ABG-Gebäude)Direktanregung
- 8. Februar 2019STST 331Zukunft der Liegenschaft Elbestraße 48 (ehem. ABG-Gebäude)Stellungnahme
- 29. Juli 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 52 WochenSTST 1360Zukunft der Liegenschaft Elbestraße 48 (ehem. ABG-Gebäude)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab