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Zukunft der Liegenschaft Elbestraße 48 (ehem. ABG-Gebäude)

Vorlagentyp: OM
52 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren1 Sitzung
Vorlage
Idee
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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 14.08.2018, OM 3542 entstanden aus Vorlage: OF 675/1 vom 29.07.2018

Betreff: Zukunft der Liegenschaft Elbestraße 48 (ehem. ABG-Gebäude) Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Punkte zu prüfen und zu berichten:

  1. Welche Absichten bestehen im Zusammenhang mit dem Gebäude Elbestraße 48?
  2. Gibt es Möglichkeiten und Absichten, dort Wohnungen zu errichten?
  3. Soll die Fassade geändert werden? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 29. Juli 2018OFOF 675/1Zukunft der Liegenschaft Elbestraße 48 (ehem. AGB-Gebäude)Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 14. August 2018Sie sind hier
    OMOM 3542Zukunft der Liegenschaft Elbestraße 48 (ehem. ABG-Gebäude)
    Direktanregung
  3. 8. Februar 2019STST 331Zukunft der Liegenschaft Elbestraße 48 (ehem. ABG-Gebäude)Stellungnahme
  4. 29. Juli 2019Antwort des Magistrats · nach 52 WochenSTST 1360Zukunft der Liegenschaft Elbestraße 48 (ehem. ABG-Gebäude)Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 1
Sitzung 28 · 22.01.2019
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 0

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