Ortsbeirat wünscht Zugang zum Dondorf-Gebäude
Zusammenfassung
Der Magistrat hat in konstruktiven Gesprächen mit der hessischen Landesregierung eine Zwischennutzung des Dondorf-Gebäudes durch die Schirn Kunsthalle Frankfurt vereinbart. Diese Maßnahme soll einen Leerstand verhindern und die Entwicklung des Kulturcampus fördern.
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Thema Kultur verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die Gespräche des Magistrats mit der hessischen Landesregierung verliefen sehr konstruktiv und haben in kurzer Frist ein aus Sicht des Magistrats hocherfreuliches Ergebnis gezeitigt: Das Land Hessen, die Stadt Frankfurt und die Schirn Kunsthalle Frankfurt streben gemeinsam eine zeitnahe Zwischennutzung des Gebäudes der Dondorf-Druckerei durch die Schirn an. Während der ab 2025 anstehenden Sanierung des Hauses am Römer wird die Dondorf-Druckerei zum Interimsstandort der Schirn. Diese Lösung verhindert längerfristigen Leerstand und verspricht eine höchst attraktive Zwischennutzung, die einen entscheidenden Impuls für die Weiterentwicklung des Kulturcampus liefert.
Die Maßnahmen zur Gebäudesicherung werden vom Magistrat nicht als schädlich eingeschätzt. Die Sicherungsmaßnahmen können bei Wiederinbetriebnahme des Gebäudes kurzfristig zurückgebaut werden. Der Magistrat betrachtet die Zwischennutzung durch die Schirn als eine große Chance, um schon heute ein Schaufenster auf den künftigen Kulturcampus zu schaffen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. April 2024OFOF 903/2Ortsbeirat wünscht Zugang zum Dondorf-GebäudeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD, Linke
- 22. April 2024OMOM 5431Ortsbeirat wünscht Zugang zum Dondorf-GebäudeDirektanregung
- 1. Juli 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 1349Ortsbeirat wünscht Zugang zum Dondorf-GebäudeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab