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Friedhof Nieder-Eschbach: Reihen-Abstände bei Urnenreihengrabstätten vergrößern

Vorlagentyp: STMagistrat
12 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat unterstützt die Anregung, die Abstände zwischen Urnenreihengrabstätten auf 1,20 m zu vergrößern, um eine barrierefreie Zugänglichkeit zu gewährleisten. Dies soll die Sicherheit der Besucherinnen und Besucher erhöhen, da die bisherigen Steineinfassungen oft zu Stolperfallen führten.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat befürwortet die Anregung, künftige Grabfelder für Urnenreihengrabstätten mit einer Wegebreite von 1,20 m zwischen den Reihen einzumessen. Somit wird ermöglicht, dass Friedhofsbesucherinnen und -besucher die Grabstätten barrierefrei und auch mit Gehilfen (Rollatoren, Rollstühle, etc.) erreichen können. Die bodengleichen Steineinfassungen zur Abgrenzung der Wege haben sich in der Vergangenheit häufig gesetzt und wurden zu Stolperfallen für die Besucherinnen und Besucher. Da die Korrektur der Plattenlage einen hohen Arbeitsaufwand mit sich bringt, wird von diesen Steinbegrenzungen zukünftig abgesehen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 1. November 2019OFOF 251/15Friedhof Nieder-Eschbach: Reihen-Abstände bei Urnenreihengrabstätten vergrößernOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE
  2. 22. November 2019OMOM 5389Friedhof Nieder-Eschbach: Reihen-Abstände bei Urnenreihengrabstätten vergrößernDirektanregung
  3. 24. Januar 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 Wochen
    STST 133Friedhof Nieder-Eschbach: Reihen-Abstände bei Urnenreihengrabstätten vergrößern
    Stellungnahme
  4. 4. August 2020OFOF 295/15Vergrößerung der Reihenabstände von Urnenreihengrabstätten sofort umsetzenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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