Friedhof Nieder-Eschbach: Reihen-Abstände bei Urnenreihengrabstätten vergrößern
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Anregung an den Magistrat vom 22.11.2019, OM 5389 entstanden aus Vorlage: OF 251/15 vom 01.11.2019
Betreff: Friedhof Nieder-Eschbach: Reihen-Abstände bei Urnenreihengrabstätten vergrößern Auf dem Friedhof Nieder-Eschbach befinden sich zurzeit u. a. a) zwei Reihen von Urnenreihengrabstätten (eine Urne, 20 Jahre Liegedauer, nicht verlängerbar, keine Steinbegrenzung der Reihen zur Abgrenzung der Grabstättenreihen); b) zwei Reihen von Urnenwahlgrabstätten (maximal vier Urnen, 25 Jahre Liegedauer, verlängerbar, jeweils mit einer bodengleichen Steinbegrenzung zur Abgrenzung der Grabstättenreihe). Der Reihenabstand der Urnenreihengrabstätten beträgt auf der einen Seite 50 Zentimeter, auf der anderen (bedingt durch noch fehlende "private" Grabeinfassungen) bis unter 40 Zentimeter. Der entsprechende Reihenabstand der Urnenwahlgrabstätten beträgt konstant je nach Anhalt der bodengleichen Steinbegrenzung oder der eigentlichen Grabeinfassung zwischen 85 und 115 Zentimeter. Fotos: Michael Paul 2019 Der Abstand der Urnenreihengrabstätte ist deutlich zu gering, um eine angebrachte Grabstättenpflege zu ermöglichen beziehungsweise den Besuch der Grabstätten durch mehrere Personen oder Personen mit Gehhilfen (Rollatoren, Rollstühle etc.) zu ermöglichen. Der Magistrat wird aufgefordert, - zukünftig die Reihenabstände zwischen den Urnenreihengrabstätten den Abständen der Urnenwahlgrabstätten anzupassen; - die Reihenbegrenzung bei Neuanlage durch eine bodengleiche Steinbegrenzung kenntlich zu machen, um den Grab pflegenden Personen die zur Verfügung stehende Ausdehnung anzuzeigen (nicht zwischen den einzelnen Grabstätten einer Reihe).
Begründung: Der Platz für diese Maßnahmen ist vorhanden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. November 2019OFOF 251/15Friedhof Nieder-Eschbach: Reihen-Abstände bei Urnenreihengrabstätten vergrößernOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE
- 22. November 2019Sie sind hierOMOM 5389Friedhof Nieder-Eschbach: Reihen-Abstände bei Urnenreihengrabstätten vergrößernDirektanregung
- 24. Januar 2020Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 133Friedhof Nieder-Eschbach: Reihen-Abstände bei Urnenreihengrabstätten vergrößernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats