Vergrößerung der Reihenabstände von Urnenreihengrabstätten sofort umsetzen
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert die sofortige Umsetzung der Vergrößerung der Abstände von Urnenreihengrabstätten, um den Zugang für behinderte Personen zu gewährleisten. Die Begründung des Antragsstellers besagt, dass eine neue Vermessung nicht notwendig ist und einfache Messwerkzeuge ausreichen würden.
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E-Mail-Abo einrichtenAntrag
Der Magistrat wird aufgefordert, die in der ST 133 zugesagte Vergrößerung der Abstände von Urnenreihengrabstätten ab sofort (bei Beginn einer neuen Reihe) umgesetzt wird.
Begründung
Die Aussage, dass dann eine vollkommene neue Vermessung in Auftrag gegeben werden muss, ist aus Sicht des Antragschreibers (selber Vermessungsingenieur) nicht haltbar. Es genügen ein Lineal, ein Geodreieck und ein Zollstock/Maßband.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Januar 2020STST 133Friedhof Nieder-Eschbach: Reihen-Abstände bei Urnenreihengrabstätten vergrößernStellungnahme
- 4. August 2020Sie sind hierOFOF 295/15Vergrößerung der Reihenabstände von Urnenreihengrabstätten sofort umsetzenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.