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Baugebiet Bonames-Ost / Bebauungsplan Nr. 516 hier: Auslegung auf ca. 1225 Wohneinheiten/ keine Nachverdichtung

Vorlagentyp: STMagistrat
28 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 06.09.2013, ST 1336

Betreff: Baugebiet Bonames-Ost / Bebauungsplan Nr. 516 hier: Auslegung auf ca. 1225 Wohneinheiten/ keine Nachverdichtung Die letzte öffentliche Auslegung der Planungen für das Baugebiet Bonames Ost fand im Jahr 2001 statt. Die Erarbeitung der städtebaulichen Konzeption war in der Grundstruktur zu dieser Zeit seit einigen Jahren abgeschlossen. Die Planungen für das Baugebiet wurden im Jahr 2012 seitens des Magistrats wieder aufgegriffen und sollen zügig vorangetrieben werden. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund einer gewandelten Wohnungsmarktsituation soll mit dem Baugebiet Wohnraum für eine breite Bevölkerungsschicht ermöglicht werden. Bei der Neuaufnahme der Planungen sind die aktuellen gesetzlichen Vorgaben einzuarbeiten. Dies betrifft zum Beispiel die Aussagen des Regionalplans Südhessen/ Regionaler Flächennutzungsplan 2010, technische Aspekte wie die Entwässerung des Gebiets und die Regenwasserbewirtschaftung im Gebiet aber auch geänderte Anforderungen an die Bereitstellung von Flächen für die soziale Infrastruktur und anderer Versorgungsinfrastrukturen (Schule, Kindertagesstätten, Feuerwehr etc.). So ist sicher gestellt, dass es mit der Entwicklung des Gebiets nicht zu Versorgungsdefiziten in den angrenzenden Stadtteilen kommt. Mit dem Gebiet können im Gegenteil auch Engpässe behoben werden. Gleichzeitig muss mit der Neuaufnahme der Planungen auch der aktuellen Wohnungsmarktsituation Rechnung getragen werden. Frankfurt hat einen hohen Bedarf an zusätzlichen Wohnungen, da weiterhin mit einem deutlichen Bevölkerungswachstum zu rechnen ist. Für das Jahr 2030 werden 724.000 Einwohner mit Erst- und Nebenwohnsitz prognostiziert, was einem weiteren Zuwachs von ca. 20.000 Personen entspricht. In der bestehenden Planung waren ca. bis zu 1360 Wohneinheiten möglich. Dies entsprach einer Verdichtung von 30-35 Wohneinheiten je Hektar. Im Regionalplan Südhessen 2010/ Regionaler Flächennutzungsplan für das Gebiet des Ballungsraums Frankfurt/Rhein-Main ist als verbindliches Ziel der Raumordnung formuliert, dass im Einzugsbereich vorhandener oder geplanter S- und U-Bahn-Haltepunkte 45 bis 60 Wohneinheiten je Hektar, bezogen auf das Bruttowohnbauland, einzuhalten sind. Im geplanten Baugebiet wird es einen neuen Haltepunkt der Stadtbahntrasse geben. Derzeit wird der städtebauliche Entwurf überarbeitet und den aktuellen Anforderungen angepasst. Der Anteil an Geschosswohnungsbau wird sich dabei erhöhen. Die Grundstruktur mit der im Osten liegenden Randstraße, der Aufnahme vorhandener Erschließungsstraßen und der Planung der Stadtbahnhaltestelle wird beibehalten werden. Im Herbst des Jahres 2013 wird der Magistrat die Planungen im Rahmen einer erneuten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vorstellen und die Inhalte diskutieren. In diesem Zusammenhang besteht erneut die Möglichkeit Anregungen zur Planung zu geben.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 2. Juni 2013OFOF 111/14Baugebiet Bonames-Ost/B-Plan 516 hier: Auslegung auf ca. 1.225 WE/keine NachverdichtungOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 17. Juni 2013OMOM 2269Baugebiet Bonames-Ost/Bebauungsplan Nr. 516 hier: Auslegung auf ca. 1.225 Wohneinheiten/keine NachverdichtungDirektanregung
  3. 6. September 2013Sie sind hier
    STST 1336Baugebiet Bonames-Ost / Bebauungsplan Nr. 516 hier: Auslegung auf ca. 1225 Wohneinheiten/ keine Nachverdichtung
    Stellungnahme
  4. 10. September 2013OFOF 186/15Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal/Harheimer WegOrtsbeiratsantrag · CDU
  5. 27. September 2013OMOM 2556Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal-Harheimer WegDirektanregung
  6. 16. Dezember 2013Antwort des Magistrats · nach 28 WochenSTST 1709Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal-Harheimer WegStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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