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Baugebiet Bonames-Ost/B-Plan 516 hier: Auslegung auf ca. 1.225 WE/keine Nachverdichtung

Vorlagentyp: OFCDU
14 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Begründung

hier: Auslegung auf ca. 1.225 WE/keine Nachverdichtung Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, ohne Veränderung des B-Plans auf eine Verdichtung zu verzichten. Der im Planungsansatz für den B-Plan 516 unterlegte Faktor von 35 EW/Ha entspricht dem Faktor für eine dörfliche Mischstruktur. Davon ausgehend, dass der Frankfurter Norden in seiner städtebaulichen Struktur dörflich ge-prägt ist, hätte eine Nachverdichtung Auswirkungen nicht nur für das geplante Gebiet sondern auch auf das gesamte benachbarte Siedlungsgebiet des Frankfurter Nordens. Die Auswirkungen zeichnen sich in weitreichende Versorgungsdefizite ab, wie etwa am Versorgungsanspruch an KITA-Plätzen ( der eh nicht an der vorh. Planung des B-Plans gedeckt werden kann ), am fehlenden Platzangebot von geeigneten Schulen, sowie an nicht vorhandenen infrastrukturellen Einrichtungen. Sicherheitsaspekte der Bürger müssten durch erweiterten Bedarf berücksichtigt werden. ( Polizei, Feuerwehr, Kapazitäten und Wegezeiten zur medizinischen Notversorgung ). Die verkehrliche Belastung für den Stadtteil Bonames ist bereits ohne die Nachverdichtung mit Ausstrahlung auf die benachbarten Stadtteile im Berufsverkehr kritisch zu bewerten. Durch die vom bestehenden B-Plan abweichende Nachverdichtung nimmt der Druck auf die agrarstrukturelle Entwicklungsplanung zu. Die Bedeutung des hiesigen ruralen Raumes als Kulturlandschaft und Produktionsstätte für die regionale Nahrungskette sollte nicht unterschätzt werden. Eine Nachverdichtung um ca. 47 % ( WE/Ha) gegenüber dem bestehenden B-Plan wird das städtebauliche Entwurfskonzept dieses Planes sprengen. Die Rechtkraft des Planes müsste in Frage gestellt werden. Die Erarbeitung eines neuen B-Planes wäre die Konsequenz, mit allen zeitlichen Verzögerungen und neuen Auseinandersetzungen. In diesem Zusammenhang wird auf die jahrelange planerische Auseinandersetzung hingewiesen, die mit der Einigung auf 1200 WE für das Gebiet und einer erneuten Auslegung im Jahr 2001 endete.

Inhalt

Antrag vom 02.06.2013, OF 111/14

Betreff: Baugebiet Bonames-Ost/B-Plan 516 hier: Auslegung auf ca. 1.225 WE/keine Nachverdichtung Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, ohne Veränderung des B-Plans auf eine Verdichtung zu verzichten. Der im Planungsansatz für den B-Plan 516 unterlegte Faktor von 35 EW/Ha entspricht dem Faktor für eine dörfliche Mischstruktur. Davon ausgehend, dass der Frankfurter Norden in seiner städtebaulichen Struktur dörflich ge-prägt ist, hätte eine Nachverdichtung Auswirkungen nicht nur für das geplante Gebiet sondern auch auf das gesamte benachbarte Siedlungsgebiet des Frankfurter Nordens. Die Auswirkungen zeichnen sich in weitreichende Versorgungsdefizite ab, wie etwa am Versorgungsanspruch an KITA-Plätzen ( der eh nicht an der vorh. Planung des B-Plans gedeckt werden kann ), am fehlenden Platzangebot von geeigneten Schulen, sowie an nicht vorhandenen infrastrukturellen Einrichtungen. Sicherheitsaspekte der Bürger müssten durch erweiterten Bedarf berücksichtigt werden. ( Polizei, Feuerwehr, Kapazitäten und Wegezeiten zur medizinischen Notversorgung ). Die verkehrliche Belastung für den Stadtteil Bonames ist bereits ohne die Nachverdichtung mit Ausstrahlung auf die benachbarten Stadtteile im Berufsverkehr kritisch zu bewerten. Durch die vom bestehenden B-Plan abweichende Nachverdichtung nimmt der Druck auf die agrarstrukturelle Entwicklungsplanung zu. Die Bedeutung des hiesigen ruralen Raumes als Kulturlandschaft und Produktionsstätte für die regionale Nahrungskette sollte nicht unterschätzt werden. Eine Nachverdichtung um ca. 47 % ( WE/Ha) gegenüber dem bestehenden B-Plan wird das städtebauliche Entwurfskonzept dieses Planes sprengen. Die Rechtkraft des Planes müsste in Frage gestellt werden. Die Erarbeitung eines neuen B-Planes wäre die Konsequenz, mit allen zeitlichen Verzögerungen und neuen Auseinandersetzungen. In diesem Zusammenhang wird auf die jahrelange planerische Auseinandersetzung hingewiesen, die mit der Einigung auf 1200 WE für das Gebiet und einer erneuten Auslegung im Jahr 2001 endete.Beratung im Ortsbeirat: 14

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 2. Juni 2013Sie sind hier
    OFOF 111/14Baugebiet Bonames-Ost/B-Plan 516 hier: Auslegung auf ca. 1.225 WE/keine Nachverdichtung
    Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 17. Juni 2013OMOM 2269Baugebiet Bonames-Ost/Bebauungsplan Nr. 516 hier: Auslegung auf ca. 1.225 Wohneinheiten/keine NachverdichtungDirektanregung
  3. 6. September 2013Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1336Baugebiet Bonames-Ost / Bebauungsplan Nr. 516 hier: Auslegung auf ca. 1225 Wohneinheiten/ keine NachverdichtungStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 14
Sitzung 22 · 17.06.2013
TO I, TOP 5
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 2269 2013 Die Vorlage OF 111/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUFreie Wähler
Enthaltung:
GrüneSPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU und FREIE WÄHLER; GRÜNE und SPD (= Enthaltung)

Mitdiskutieren

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