Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal-Harheimer Weg
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Am Eschbachtal — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 24.02.2026.
- Erschließung und Wohnungsneubau im Bereich Bonames-Ost24.02.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Ortsrandstraße Bonames15.12.2025 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Kontrollen im Bereich der Kreuzung Heddernheimer Landstraße/Hessestraße, am KarlPerottPlatz und am Spielplatz hinter den Häusern Heddernheimer Landstraße 9928.11.2025 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2013, ST 1709
Betreff: Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal-Harheimer Weg Die Anfrage des Ortsbeirates 15 vom 27.09.2013 mit der Bitte die aktuelle Planung zu dem Bebauungsplanverfahren Nr. 516 den betroffenen Ortsbeiräten vor der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung am 11.10.2013 zur Verfügung zu stellen, ist erst am 15.10.2013 im Stadtplanungsamt eingegangen. Aufgrund dieser Zeitschiene war es daher nicht möglich, den Ortsbeiräten vorab die Planung zur Verfügung zu stellen. Die Pläne und Informationen, die während der Veranstaltung zur Verfügung gestellt wurden, sind online über die Homepage des Stadtplanungsamtes noch bis zum 06.12.2013 verfügbar. Den Ortsvorstehern der betroffenen Ortsbeiräte wurden die Pläne zusätzlich digital zugesandt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. September 2013STST 1336Baugebiet Bonames-Ost / Bebauungsplan Nr. 516 hier: Auslegung auf ca. 1225 Wohneinheiten/ keine NachverdichtungStellungnahme
- 10. September 2013OFOF 186/15Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal/Harheimer WegOrtsbeiratsantrag · CDU
- 27. September 2013OMOM 2556Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal-Harheimer WegDirektanregung
- 16. Dezember 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1709Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal-Harheimer WegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab