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Informationspolitik des Magistrats zu Baustellen im öffentlichen Straßenraum

Vorlagentyp: STMagistrat
17 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat informiert über die bestehende Informationspolitik zu Baustellen im öffentlichen Straßenraum. Es wird betont, dass Anliegende und Ortsbeiräte rechtzeitig über Baumaßnahmen informiert werden und keine Anpassungen in der Informationspolitik notwendig sind. Zukünftig ist eine verstärkte Zusammenarbeit mit Bauherren geplant.

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Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat betreibt bereits seit Jahren im Vorfeld von geplanten Baumaßnahmen einen nicht unerheblichen Aufwand, um betroffene Anliegende (Bürgerinnen und Bürger sowie Gewerbetreibende) rechtzeitig in Kenntnis zu setzen. Auch die gegebenenfalls notwendigen Einschränkungen beziehungsweise Umleitungen für den Fußverkehr und den motorisierten Verkehr werden dementsprechend geplant.

Bauarbeiten werden über Pressemitteilungen angekündigt, bei größeren Projekten werden die Ortsbeiräte gesondert informiert, beziehungsweise sind sie in Beschlussvorlagen eingebunden. Der Magistrat sieht daher kein Erfordernis, das Vorgehen bei der Information der Ortsbeiräte anzupassen. Auch mittels Anwohnerinformationen und Infotafeln an den eigentlichen Baustellen werden für gewöhnlich alle von der Baumaßnahme Betroffenen ausreichend sowohl mit angemessener Vorlaufzeit als auch während einer Maßnahme informiert. Hinweisen möchte der Magistrat in diesem Zuge auch darauf, dass ein Großteil der verkehrlichen Einschränkungen im Stadtgebiet durch Baumaßnahmen von Trassenbetreibern und privaten Dritten verursacht wird.

Aktuelle Verkehrsinformationen zur Verkehrslage und Baustellen sowie Pressemitteilungen sind auf www.mainziel.de und auf www.frankurt.de unter der Rubrik Aktuelles sowie im Themenbereich Verkehr zu finden. Grundsätzlich werden die Bauherren, insbesondere bei größeren Bauvorhaben, aufgefordert, Anliegende, Ortsbeiräte und die Öffentlichkeit zu informieren. Perspektivisch gesehen ist - insbesondere hinsichtlich des flächigen Ausbaus im Zuge der Energiewende - noch eine verstärkte Zusammenarbeit in der Informationspolitik mit den Bauherren geplant.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 4. März 2024OFOF 715/9Informationspolitik des Magistrats zu Baustellen im öffentlichen StraßenraumOrtsbeiratsantrag · FDP
  2. 14. März 2024OMOM 5293Informationspolitik des Magistrats zu Baustellen im öffentlichen StraßenraumDirektanregung
  3. 1. Juli 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 Wochen
    STST 1320Informationspolitik des Magistrats zu Baustellen im öffentlichen Straßenraum
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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