Informationspolitik des Magistrats zu Baustellen im öffentlichen Straßenraum
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, den Ortsbeirat über Baustellen im Straßenbereich zu informieren, um Transparenz über deren Gründe und Dauer zu schaffen. Dies soll die Akzeptanz der Maßnahmen bei den Bürgern erhöhen.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, den Ortsbeirat über den Ortsvorsteher oder direkt an die Ortsbeiratsmitglieder standardmäßig über die Einrichtung von Baustellen im Straßenbereich, deren Veranlassung sowie räumlichen und zeitlichen Umfang analog der Information über Baumfällungen zu unterrichten.
An den Baustellen selbst möge eine Information über die Dauer der Sperrung bzw. Beeinträchtigung angebracht werden.
Begründung
Es geschieht immer wieder, dass - sozusagen über Nacht - Gehwege und/oder Straßenabschnitte ganz oder teilweise für die Allgemeinheit gesperrt werden, ohne dass der Anlass, insbesondere aber die Dauer der Sperrung, erkennbar würden. Für die Akzeptanz solcher Maßnahmen ist es hilfreich, wenn die Bürger wissen, warum und für welche Dauer eine solche Baustelle eingerichtet wird. Bisher hängt es vom Zufall oder mühsamen Nachfragen des Ortsbeirats ab, ob der Grund bekannt wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. März 2024OFOF 715/9Informationspolitik des Magistrats zu Baustellen im öffentlichen StraßenraumOrtsbeiratsantrag · FDP
- 14. März 2024Sie sind hierOMOM 5293Informationspolitik des Magistrats zu Baustellen im öffentlichen StraßenraumDirektanregung
- 1. Juli 2024Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1320Informationspolitik des Magistrats zu Baustellen im öffentlichen StraßenraumStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats