Informationspolitik des Magistrats zu Baustellen im öffentlichen Straßenraum
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, über Baustellen im öffentlichen Straßenraum besser zu informieren. Dies soll die Akzeptanz der Maßnahmen erhöhen, da Bürger über Anlass und Dauer der Sperrungen informiert werden. Eine standardisierte Informationspolitik wird angestrebt.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, den Ortsbeirat über den Ortsvorsteher oder direkt an die Ortsbeiratsmitglieder standardmäßig über die Einrichtung von Baustellen im Straßenbereich, deren Veranlassung sowie räumlichen und zeitlichen Umfang analog der Information über Baumfällungen zu unterrichten.
An den Baustellen selbst möge eine Information über die Dauer der Sperrung bzw. Beeinträchtigung angebracht werden.
Begründung
Es geschieht immer wieder, dass - sozusagen über Nacht - Gehwege und/oder Straßenabschnitte ganz oder teilweise für die Allgemeinheit gesperrt werden, ohne dass der Anlass, insbesondere aber die Dauer der Sperrung erkennbar würden. Für die Akzeptanz solcher Maßnahmen ist es hilfreich, wenn die Bürger wissen, warum und für welche Dauer eine solche Baustelle eingerichtet wird. Bisher hängt es vom Zufall oder mühsamen Nachfragen des Ortsbeirats ab, ob der Grund bekannt wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. März 2024Sie sind hierOFOF 715/9Informationspolitik des Magistrats zu Baustellen im öffentlichen StraßenraumOrtsbeiratsantrag · FDP
- 14. März 2024OMOM 5293Informationspolitik des Magistrats zu Baustellen im öffentlichen StraßenraumDirektanregung
- 1. Juli 2024Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1320Informationspolitik des Magistrats zu Baustellen im öffentlichen StraßenraumStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme