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Baumschnitt/Baumpflege im Urselbachbereich

Vorlagentyp: STMagistrat
14 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2011, ST 1313

Betreff: Baumschnitt/Baumpflege im Urselbachbereich Anfang Februar 2011 wurde in einer ersten Pflegemaßnahme auf zwei an das Niddaufer und den KGV Brühlwiese grenzenden Grundstücken wilder Aufwuchs und Brombeeren beseitigt und eine ehemalige Gartenlaube demontiert. Dabei wurde auch der Zaun des KGV Brühlwiese in den zugänglichen Teilbereichen freigeschnitten. Der noch ausstehende nördliche Bereich zwischen dem Zaun und dem Urselbach wird bei der ersten Frostperiode im Herbst 2011 in Abstimmung mit dem Vorstand des Kleingärtnervereines folgendermaßen gepflegt: Der etwa 10 Jahre alte Pappelaufwuchs wird gefällt, der Zaun und die Flächen zwischen Zaun und Bach werden soweit möglich von Bewuchs befreit. Eine nicht mehr standsichere Erle wurde bereits im August 2011 gefällt. Östlich des Kleingärtnervereins entlang dem Weg an der Nidda befindet sich eine Fläche mit Großgehölzen, die Totholz enthalten. Der Rückschnitt dieser Gehölze wurde beauftragt und wird voraussichtlich Mitte November durchgeführt. Am Urselbach wurde eine Begehung zwischen der U-Bahnlinie U1/U3 und der Olof-Palme-Straße gemacht. Demnach werden 2 Erlen wegen Trockenheit gefällt sowie 10 Weiden, Erlen und Birken ausgelichtet. Nach Genehmigung der Arbeiten durch die Untere Naturschutzbehörde, sind die Rückschnittmaßnahmen im Winter 2011/12 geplant.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 27. August 2011OFOF 67/8Baumschnitt/Baumpflege im UrselbachbereichOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 15. September 2011OMOM 374Baumschnitt/Baumpflege im UrselbachbereichDirektanregung
  3. 2. Dezember 2011Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 Wochen
    STST 1313Baumschnitt/Baumpflege im Urselbachbereich
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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