Radverkehr gegen die Einbahnstraße hier: Goldsteinstraße, Am Wiesenhof
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Am Wiesenhof — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 09.06.2026.
- Goldstein: Schulwegsicherheit im Bereich Tränkweg / Zur Waldau verbessern09.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Goldstein: Zu viel für eine kleine Straße23.01.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Verkehrskonzept Schwanheim/Goldstein - Umsetzung der Erkenntnisse aus der Ortsbegehung vom 9. Oktober 202328.11.2023 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Stellungnahme des Magistrats vom 17.08.2012, ST 1307
Betreff: Radverkehr gegen die Einbahnstraße hier: Goldsteinstraße, Am Wiesenhof Am Wiesenhof: Hier wurde das Radfahren gegen Einbahnstraßen am 17.08.2007 freigegeben. Radfahrerinnen und Radfahrer, die die Straße Am Wiesenhof seit diesem Zeitpunkt entgegen der Richtung der Einbahnstraße befahren, waren bis zum 31.12.2011 lediglich in einen einzigen Verkehrsunfall verwickelt. Am 14. Dezember 2011 befuhr ein 13-jähriges Mädchen die Straße Am Wiesenhof aus Richtung Tannenkopfweg entgegen der Richtung der Einbahnstraße verbotenerweise auf der Fahrbahn. In Höhe Am Wiesenhof 84 kam der Radfahrerin ein Pkw entgegen. Aufgrund der geringen Fahrbahnbreite kam es zu einer leichten Berührung zwischen dem Lenker der Radfahrerin und dem linken Außenspiegel des Pkw. Es entstand lediglich ein Sachschaden. Das Mädchen hätte den baulich getrennten Fuß- / Radweg in Gegenrichtung der Einbahnstraße rechts der Fahrbahn benutzen müssen (Verkehrszeichen 241 Straßenverkehrs-Ordnung, getrennter Rad- und Gehweg). Insgesamt waren drei Verkehrsunfälle mit Radfahrerbeteiligung in dieser Straße während des vorgenannten Zeitraumes zu verzeichnen. Bei den beiden anderen Verkehrsunfällen fuhren Fahrzeugführer rückwärts aus ihren Grundstücksausfahrten und kollidierten mit auf der Fahrbahn in Richtung der Einbahnstraße fahrenden Radfahrern. Goldsteinstraße: Den Einbahnstraßenabschnitt der Goldsteinstraße zwischen Kalmitstraße und Triftstraße können Radfahrerinnen und Radfahrer seit dem 07.09.2007 in beiden Richtungen befahren. Seit diesem Zeitpunkt ereignete sich lediglich ein Verkehrsunfall beim Befahren des vorgenannten Abschnittes in Gegenrichtung. Der Verkehrsunfall geschah am 06.11.2010. Ein aus der Apostelstraße in die Goldsteinstraße rechtsabbiegender Kraftfahrer, der die Vorfahrtsregel rechts vor links beachten musste, holte beim Rechtsabbiegevorgang so weit nach links aus, dass er mit dem entgegen der Einbahnstraße kommenden Radfahrer kollidierte. Der Radfahrer wurde dabei leicht verletzt. In der gesamten Goldsteinstraße waren im gleichen Zeitraum 16 Verkehrsunfälle zu verzeichnen. Der überwiegende Teil dieser Verkehrsunfälle ereignete sich in der Goldsteinstraße im Abschnitt zwischen Lyoner Straße und Eisenbahnbrücke. Hier kommt es immer wieder zu Abbiege-Unfällen und Einbiegen / Kreuzen-Unfällen. Die Unfallzahlen in der Straße "Am Wiesenhof" und in der Goldsteinstraße sprechen klar für das Befahren von Einbahnstraßen in Gegenrichtung. Die Erfahrungen haben auch gezeigt, dass sich die Verkehrsteilnehmer selbst auf engstem Raum arrangieren. Dazu genügen gelegentliche Ausweichstellen. Durch die Öffnung von Einbahnstraßen können die Radfahrer Umwege vermeiden und vermehrt Fahrten abseits der stark vom Kraftfahrzeugverkehr belasteten Hauptverkehrsstraßen durchführen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. August 2007OMOM 1485Radfahren gegen die Einbahnstraße aufheben!Direktanregung
- 1. November 2007STST 1637Radfahren gegen die Einbahnstraße aufheben!Stellungnahme
- 10. Februar 2012OFOF 307/6Radverkehr gegen die Einbahnstraße hier: Goldsteinstraße, Am WiesenhofOrtsbeiratsantrag · SPD
- 20. März 2012VV 315Radverkehr gegen die Einbahnstraße hier: Goldsteinstraße, Am WiesenhofAnfrage
- 17. August 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 260 WochenSTST 1307Radverkehr gegen die Einbahnstraße hier: Goldsteinstraße, Am WiesenhofStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab