Parkverbot in der Bruno-Stürmer-Straße durchsetzen
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2017, ST 1294
Betreff: Parkverbot in der Bruno-Stürmer-Straße durchsetzen Das an der vom Ortsbeirat angesprochenen Örtlichkeit bestehende Halteverbot existiert, um die Fahrbahn im Einmündungsbereich in voller Breite frei zu halten, damit der Gegenverkehr abgewickelt werden kann. Bauliche Elemente, wie Poller, würden an dieser Stelle die Fahrbahn zu stark einengen und können daher nicht installiert werden. Bei dem ordnungswidrigen Parken in der Bruno-Stürmer-Straße handelt es sich um das bewusste Fehlverhalten einzelner Verkehrsteilnehmender, das durch die Städtische Verkehrspolizei nur sporadisch geahndet werden kann. Aufgrund der hohen Aufgabenvielfalt bei gleichzeitig begrenzten personellen Ressourcen müssen durch die Städtische Verkehrspolizei Prioritäten gesetzt werden. Diese liegen in der Bearbeitung von verkehrlichen Problemen, bei denen ein starkes öffentliches Interesse besteht. Demgegenüber muss die Bearbeitung von Einzelinteressen, wie dem hier vorliegenden Parkverbot gegenüber einer Grundstücksein-/-ausfahrt (§ 12 Absatz 3 Nr. 3 Straßenverkehrs-Ordnung), nachstehen. Eine verstärkte Überwachung dieses Parkverbots würde eindeutig zu Lasten der Bearbeitung verkehrlicher Probleme mit höherer Bedeutung für die Allgemeinheit gehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. März 2017OFOF 366/6Parkverbot in der Bruno-Stürmer-Straße durchsetzenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 25. April 2017OMOM 1518Parkverbot in der Bruno-Stürmer-Straße durchsetzenDirektanregung
- 24. Juli 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1294Parkverbot in der Bruno-Stürmer-Straße durchsetzenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab