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Übergangslösung für die Schülerbetreuung an der Kirchnerschule
Vorlagentyp: STMagistrat
11 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Thema Schulen und Bildung verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 17.08.2012, ST 1291
Betreff: Übergangslösung für die Schülerbetreuung an der Kirchnerschule Zu
- Der Versorgungsgrad der Schulkinderbetreuung im Schulbezirk der Kirchnerschule beträgt aktuell 70%. Um das Angebot der Übermittagsbetreuung qualitativ zu verbessern ist die Umwandlung in eine Erweiterte Schulische Betreuung, als kommunaler Bestandteil der Ganztagsschulentwicklung für das Schuljahr 2013/2014 angedacht. Die konkrete Umsetzung muss noch geprüft werden. Erst dann kann eine bauliche Planung erfolgen. Zu
- Mittel für eine umfangreiche Machbarkeitsprüfung und Planung für den Ausbau des Dachstuhls stehen aufgrund der aktuellen Haushaltslage derzeit nicht zur Verfügung. Ob und wann Planungsmittel im Haushalt berücksichtigt werden können, wird bei der Aufstellung künftiger Haushaltspläne entschieden. Zu
- Die Pavillonanlage auf dem benachbarten KT-Gelände ist für die Auslagerungszeit der KT 21 baurechtlich befristet. Eine Mitnutzung ist u. E. derzeit nicht möglich. Zunächst wäre zu prüfen, inwieweit eine Optimierung der Räume im Schulgebäude eine Doppelnutzung möglich macht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. Mai 2012OFOF 140/4Übergangslösung für die Schülerbetreuung an der KirchnerschuleOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 12. Juni 2012OMOM 1275Übergangslösung für die Schülerbetreuung an der KirchnerschuleDirektanregung
- 17. August 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 1291Übergangslösung für die Schülerbetreuung an der KirchnerschuleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
STStellungnahme des Magistrats
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab