Spielfläche für Kinderkrippe
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 29.09.2014, ST 1277
Betreff: Spielfläche für Kinderkrippe Der Magistrat begrüßt die Initiative der Evangelischen Gemeinde Bornheim eine 4-zügige Kinderkrippe in der Berger Straße 262-264 eröffnen zu wollen. Gleichzeitig ist der Magistrat dafür verantwortlich, allen Kindern in Bornheim - so wie in allen Frankfurter Stadtteilen - eine ausreichende Zahl von öffentlichen Spielplätzen bereit zu stellen. Die Einrichtung mit 4 Gruppen für Kinder unter 3 Jahren wird im Kita-Planungsbezirk Bornheim aus Bedarfssicht dringend benötigt. Der Versorgungsgrad in Bezug auf die Angebote für Kinder unter 3 Jahren liegt im Planungsbezirk zurzeit bei 29%, das Versorgungsziel für den Stadtteil wird mit 40% beschrieben. Eine Kinderkrippe dieser Größenordnung (4 Gruppen, 40 Kinder) benötigt während ihrer Öffnungszeiten ein eigenes Außengelände zur alleinigen Nutzung mit der Altersgruppe entsprechenden Spielgeräten. Hiervon ist die Erteilung einer Betriebserlaubnis abhängig. In Bezug auf das Grundstück Gemarkung 480, Flur 449, Flurstück 11/4 Spielfläche Ecke Löwengasse / Andreaestraße zeigt der Magistrat zwei Möglichkeiten zur künftigen Nutzung auf: Variante 1 Die Variante 1 sieht vor, dass die betreffende Fläche der künftigen Krippe grundsätzlich zur alleinigen Nutzung zur Verfügung gestellt wird. Außerhalb der Öffnungszeiten der geplanten Kinderkrippe soll die Fläche allerdings als Kleinkinderspielplatz für Kinder bis 6 Jahre im Stadtteil bereitgestellt werden. Der Kinderspielplatz wäre wochentags ab 17:00, an Sonn- und Feiertagen sowie in der Sommerschließzeit geöffnet. Wie es bisher bereits zwischen der Kindertagesstätte 21 (derzeitiger Zwischennutzer der Fläche) und den umliegenden Krippen freier Träger ohne Außengelände (z.B. Bimmelbahn MUKIVA, Zwergenplanet) geregelt wurde, ist weiterhin sicher zu stellen, dass diese das Außengelände während ihrer Krippenöffnungszeiten ebenfalls nutzen können. Dies kann über schriftliche Vereinbarungen zwischen der Ev. Gemeinde Bornheim und den jeweiligen Krippen geregelt werden. Die Rahmenbedingungen der Nutzung des Grundstückes durch die Ev. Gemeinde müssen über einen Gestattungsvertrag festgehalten werden. Die Details zur Vertragsgestaltung müssen bei Entscheidung für diese Variante zwischen der Stadt Frankfurt und dem Träger festgelegt werden. Insbesondere ist zu klären, von wem folgende Leistungen in Bezug auf die Pflege, Unterhaltung und Verkehrssicherheit der Fläche erbracht und finanziert werden: Kontrolle, Pflege und Gewährleistung der Verkehrssicherheit der Bäume und Sträucher Regelmäßige Kontrolle der Spielgeräte, nach Richtlinien der Stadt Frankfurt am Main Unterhaltung und Reparatur ggfs. Ersatz der Einfriedung (Zaun, einschließlich Tor) Unterhaltung, Reparatur und ggf. Ersatz der vorhandenen Spielgeräte sowie der vorhandene Ausstattung. Öffnung der Spielfläche zu den festgelegten Zeiten Reinigung des Geländes Austausch des Spielsandes (mind. einmal jährlich) Alternative 2 Die Alternative sieht vor, dass die betreffende Fläche über einen Gestattungsvertrag der künftigen Krippe zur Verfügung gestellt wird. Hierbei ist ebenfalls sicherzustellen, dass das Außengelände auch durch die umliegenden Krippen freier Träger ohne Außengelände genutzt werden darf, was über schriftliche Vereinbarungen zwischen der Ev. Gemeinde und den umliegenden Krippen geregelt werden muss. Eine öffentliche Nutzung entfällt damit. Bei einer grundsätzlichen Schließung der Krippe, wird die Fläche wieder als Öffentlicher Spielplatz hergerichtet. Der Magistrat weist darauf hin, dass bei dieser Alternative 2, in dem ohnehin mit Freiräumen und öffentlichen Spielplätzen gering versorgten Stadtteil Bornheim, den Kindern und Familien eine 500 qm große Spielfläche zur öffentlichen Nutzung verwehrt wird. 2012 wohnten in Bornheim 762 unter 3 Jährige und 870 3 bis 7-jährige Kinder, 2013 waren es bereits 867 unter 3-jährige und 990 3 bis 7-jährige Kinder (Auszug aus dem Melderegister der Stadt Frankfurt am Main). Ein Vergleich der Stadtteile (Daten aus 2012/2013) zeigt, das Bornheim zu den Stadtteilen mit wenig öffentlicher Spielfläche zählt. Der kinderreiche Stadtteil Bornheim bot nur 5,95 qm Spielplatzfläche pro Kind (3-12 Jahre) während der durchschnittliche Wert für die Gesamtstadt mit 10,43 qm fast doppelt so groß war. Die Werte für die Flächen der Kinder unter 3 Jahren waren in der Tendenz ebenso. Ursprünglich sollte das Grundstück Ecke Löwengasse / Andreaestraße nach der Zwischennutzung wegen des Umbaus der KT 21 voraussichtlich im Herbst 2014 wieder als öffentlicher Spielplatz hergerichtet werden. Zudem ist es im Bebauungsplan 508 VI als öffentliche Grünfläche festgesetzt. Der Magistrat empfiehlt daher die Umsetzung der Variante 1, da bei dieser Lösung sowohl die Krippenkinder als auch die Gesamtheit der (Klein-) Kinder bzw. Familien von Bornheim profitieren.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Juni 2014OMOM 3167Spielfläche für KinderkrippeDirektanregung
- 3. Juni 2014OFOF 391/4Spielfläche für KinderkrippeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FREIE_WÄHLER, FDP
- 29. September 2014Sie sind hierSTST 1277Spielfläche für KinderkrippeStellungnahme
- 7. Oktober 2014OMOM 3540Spielfläche für KinderkrippeDirektanregung
- 2. Februar 2015Antwort des Magistrats · nach 35 WochenSTST 143Spielfläche für KinderkrippeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab